Paraphernalien

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Als Paraphernalien (gr. para-, neben und pherna, Mitgift; Pluralwort) bezeichnete die ältere Rechtssprache das persönliche Eigentum der Braut, welches neben der Mitgift in die Verwaltung des Ehemannes überging.[1] Diese Bedeutung des Wortes ist veraltet.[2] Heute wird das Wort in der Bedeutung 'persönlicher Besitz, Zubehör, Ausrüstung' verwendet.[3]

Ebenso werden Grabbeigaben als Paraphernalien bezeichnet.

Im weiteren Sinne werden unter Paraphernalien Gegenstände verstanden, die zu einem speziellen Kult gehören und deren Wert nur innerhalb dieses Kultes ersichtlich sind, zum Beispiel Fahnen und Kleidung von Fußballvereinen, Kultgegenstände verschiedener Religionen, Gegenstände, die eine Verbindung zum Neonazitum kennzeichnen (Fahnen, Uniformen, Originalgegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus), oder auch Spielzeug und Kleidung, die für bestimmte sexuelle Praktiken verwendet werden.

In der rituellen Magie wie auch in Schamanismus-Konzepten werden die für den magischen Akt benötigten Werkzeuge und Gegenstände als Paraphernalien bezeichnet.

Weblinks

Belege

  1. Deutsches Rechtswörterbuch: Paraphernalien
  2. Duden online: Paraphernalien (Mitgift, Vermögen)
  3. Duden online: Paraphernalien (Besitz, Zubehör)