Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Juni 2016 um 12:43 Uhr durch 89.245.254.172 (Diskussion) ("Hausmacht" verlinkt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums (PPK) war eine nationalsozialistische Institution, die am 16. April 1934 gegründet wurde, um zu verhindern, dass sich Autoren und Institutionen ohne Billigung der NSDAP als deren Wortführer artikulierten.

Ihre Aufgabe definierte die PPK vor allem in der Erstellung einer NS-Bibliographie - der Prüfung von Werken, die „im Titel, in der Aufmachung, in Verlagsanzeigen oder auch in der Darstellung selbst als nationalsozialistisch ausgegeben“ wurden. Sie überwachte insbesondere die richtige Verwendung von Hitler-Zitaten. Leiter der PPK wurde Philipp Bouhler, der im November 1934 zusätzlich zum Chef der „Kanzlei des Führers der NSDAP“ ernannt worden war und in dieser Funktion Hitler persönlich unterstand - eine delikate Aufhängung: Hitler seinerseits war persönlich am Zentralverlag der NSDAP beteiligt, der über die PPK vor allem seine Hausmacht auf dem Markt der Parteipublizistik wahrte.

Von der engen Verknüpfung der PPK mit den Interessen des Zentralverlags zeugte mehr noch die ursprüngliche organisatorische Aufhängung: die Arbeit der neuen Stelle ging in der Anfangsphase vom Lektorat des Eher Zentralverlags aus. Im November 1934 wurde die Dienststelle von München nach Berlin verlegt und damit organisatorisch vom Verlag unabhängig. Erst die Anordnung des Stellvertreters des Führers vom 6. Januar 1936 gab der Stelle jedoch eigenständige Kompetenzen. Ihr Geschäftsführer wurde Karl Heinz Hederich, der als Bouhlers Stellvertreter die PPK de facto leitete. Organisatorisch bewältigte die PPK ihre Arbeit ab dem Februar 1935 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bücherei in Leipzig, in der sie eine eigene „Bibliographische Auskunftsstelle“ unterhielt.

Die Kompetenzen der PPK auf dem Gebiet der Buch- und Pressezensur wurden bald nach ihrer Gründung zum Austragungsort der Konkurrenz zwischen dem Mediengiganten NSDAP und dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Die PPK verlangte eigene Kompetenzen im Zugriff auf die Verfolgungsorgane in der Ausübung der Pressezensur.

1939 waren in der PPK 127 Mitarbeiter beschäftigt, 1942 war die Mitarbeiterzahl auf 60 gesunken. Die Zahl nebenberuflich tätiger Außenlektoren wird für 1942 mit 692 angegeben, im selben Jahr wurden 4000 Bücher und 700 Kalender überprüft.[1] Die Macht der PPK schwand, nachdem 1942 die Papierkontingentierung eingeführt wurde, unter der praktisch jede Publikation der Vorabgenehmigung seitens des Propagandaministeriums bedurfte. Im Januar 1943 wurde die PPK in das Amt des DBFU von Alfred Rosenberg eingegliedert.[2] Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 wurde die Parteiamtliche Prüfungskommission durch den Alliierten Kontrollrat zusätzlich als NS-Organisation verboten und eine Neugründung untersagt.

Literatur

  • Jan-Pieter Barbian: Literaturpolitik im "Dritten Reich". Institutionen, Kompetenzen, Betätigungsfelder, 2. Auflage (dtv, München, 1995). ISBN 3-423-04668-6. Seite 298-321.
  • Hans-Walter Schmuhl: Philipp Bouhler - Ein Vorreiter des Massenmords. in: Ronald Smelser, Enrico Syring und Rainer Zitelmann: Die braune Elite. Band 2. Darmstadt, 1993, Seite 39-50
  • NS-Bibliographie (NSB), in: Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. 2. Aufl., Berlin : Walter de Gruyter, 2007, S. 434f.

Anmerkungen

  1. Hans-Walter Schmuhl, Seite 43
  2. Gottlob Berger an Heinrich Himmler am 29. Januar 1943, in: Helmut Heiber (Hrsg.): Reichsführer!… Briefe von und an Himmler. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1968, Dokument 198

Weblinks