Person der Zeitgeschichte
Die Person der Zeitgeschichte (englisch public figure) ist ein Begriff in der Rechtsprechung bei der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere dem Recht am eigenen Bild, und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Das Recht am eigenen Bild ist im deutschen Gesetz in § 22 KUG geregelt. Es wurde die absolute und relative Person der Zeitgeschichte unterschieden, bei der jeweils Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht aufeinandertreffen. Absolute Personen stehen durch ihr gesamtes Wirken dauerhaft im Blickpunkt der Öffentlichkeit, zum Beispiel Angehörige aus Königshäusern und berühmte Wissenschaftler. Zu den relativen Personen der Zeitgeschichte zählen meistens Schauspieler, Sportler, Showgrößen und Prozessbeteiligte. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen soll nur im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse erfolgen.
Ausnahmen des Recht am eigenen Bild sind in § 23 zu finden. Es wurde unterschieden, ob eine Person eine absolute oder relative Bedeutung in der Zeitgeschichte hat. Diese Unterscheidung ist jedoch durch europäische Rechtsprechung inzwischen aufgehoben.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Judith Riede: Die Person der Zeitgeschichte im deutschen und amerikanischen Bildnisschutz. Studien zur Rechtswissenschaft, Bd. 57. Hamburg, 2000, 373 Seiten, ISBN 3-8300-0170-3
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