Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags

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Der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags ist ein Ausschuss des Landtag Nordrhein-Westfalen. Er befasst sich mit Eingaben von Bürgern Nordrhein-Westfalens, die sich von einer Bundes- oder Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Seit der 15. Wahlperiode ist Rita Klöpper (CDU) Vorsitzende des Petitionsausschusses NRW

Rechtsgrundlagen

Das Petitions-Grundrecht ist in Art. 17 Grundgesetz verankert. Der Bundestagsausschuss ist in Art. 45c GG geregelt.

Der Petitionsausschuss hat besondere gesetzliche Befugnisse nach dem Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes, um für seine Tätigkeit relevante Sachverhalte aufklären zu können. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Aktenvorlage, Auskunftserteilung und Zutritt zu Behörden. Dies kann nur verweigert werden, wenn der Vorgang aufgrund eines Gesetzes geheim gehalten werden muss oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet.

Der Petitionsausschuss kann sowohl den Petenten als auch Zeugen und Sachverständige vorladen und anhören.

Petitionen

Bürger, die sich von einer Landesbehörde falsch behandelt fühlen, können sich mit einer formlosen, schriftlichen Beschwerde an den Petitionsausschuss wenden. Auch die Abgabe einer Online-Petition über dessen Internetseiten ist möglich.

Weblinks