Pfleggericht

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Das Pfleggericht war eine bayerische und österreichische Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert, ausgestattet mit hoheitlicher Gewalt.

Einem Pfleggericht stand ein (Land-) Pfleger, zuweilen auch Richter genannt, vor. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung aus.

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