Pfleggericht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Pfleggericht war eine bayerische und österreichische Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert, ausgestattet mit hoheitlicher Gewalt.
Einem Pfleggericht stand ein (Land-) Pfleger, zuweilen auch Richter genannt, vor. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung aus.