Postident

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Die Postident-Verfahren sind Methoden der sicheren persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen wird. Die Verfahren wurden zur möglichst bequemen Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes eingeführt, das Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten. Man spricht beim Postident-Verfahren auch von einer unpersönlichen Legitimationsprüfung.

Das in einer Postfiliale durchgeführte Verfahren ist jedoch nicht auf Banken beschränkt, sondern kann etwa auch in Verbindung mit dem Signaturgesetz eingesetzt werden oder zur Zusendung von Unterlagen an einen Vertragspartner inklusive Unterzeichnung eines Dokuments dienen.

Arten

Postident-Verfahren

Die Deutsche Post AG bietet folgende Postident-Verfahren an:

  • POSTIDENT durch Postfiliale - Paketshop ist nicht ausreichend - dient zur Identifikation von Personen in den Filialen der Deutschen Post nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Die alte Bezeichnung bis 2015 lautete: Postident Basic.
  • POSTIDENT durch Postboten (ehemals: Postident Comfort) bietet zusätzlich zu POSTIDENT durch Postfiliale die Übergabe eines Briefes sowie die Identifikation durch den Zusteller.
  • POSTIDENT durch Postboten + Unterschrift (ehemals: Postident Special) bietet die Identifikation durch einen Zusteller sowie die Übergabe eines personalisierten Dokuments zur Unterschrift ohne vollständige Datenübernahme vom Ausweis
  • POSTIDENT durch Videochat ermöglicht seit 2015 die Identifikation von Personen, ohne dass diese eine Filiale aufsuchen müssen. Der Ausweis wird durch ein Call-Center der Deutschen Post im Videochat gesichtet.
  • POSTIDENT durch neuen Personalausweis kann jede Person durchführen, die über einen neuen, ab November 2010 ausgegebenen Personalausweis (nPA) und ein Kartenlesegerät am PC verfügt, das die Ausweisdaten auslesen kann.

Ehemalige Postident-Verfahren

  • Der Postident für Trustcenter diente zur Identifikation von Personen nach den Vorgaben des Signaturgesetzes durch einen zertifizierten Prozess. Dieses Postident-Verfahren wurde eingestellt.

Ablauf

Unternehmen (meistens Banken, aber auch Mobilfunkanbieter) gehen hierbei ein Vertragsverhältnis mit der Deutschen Post AG ein und erhalten hierfür eine Kundennummer zur Abrechnung.

  • In der Variante POSTIDENT durch Postfiliale erstellt das Unternehmen für die Kunden dann in der Regel einen Postident-Coupon mit individuell festgelegter Referenznummer für die firmeninterne Zuordnung der Identifizierungsunterlage. In einer Filiale der Deutschen Post AG legt der Kunde seinen Personalausweis oder Reisepass vor. Postident kann in Postfilialen und -agenturen mit elektronischem Postschalter angenommen und verarbeitet werden und steht somit in fast allen Postfilialen zur Verfügung. Der Postmitarbeiter überträgt die Daten des Ausweispapiers in den Coupon, welchen der Kunde anschließend prüft und unterschreibt. Diese Unterschrift wird durch Stempel und Unterschrift des Postmitarbeiters bestätigt und an das Unternehmen gesendet. Zusätzlich werden die Ausweise per Handscanner erfasst, so dass Unternehmen diese Ausweis-Fotos anfordern können, insofern sie einen Missbrauch befürchten.
  • In den Varianten POSTIDENT durch Postboten bzw. POSTIDENT durch Postboten + Unterschrift findet die Legitimierung durch den Postboten vor Ort beim Empfänger statt. Dies ist insbesondere bei POSTIDENT durch Postboten kritisch, da hier wirksam Verträge abgeschlossen werden können. Siehe Abschnitt Missbrauchsmöglichkeit.
  • Bei der Variante POSTIDENT durch Videochat entfällt ebenso das Aufsuchen einer Deutsche-Post-Filiale. Stattdessen kann sich eine Person über einen Videochat mit einem Call-Center-Mitarbeiter der Deutschen Post identifizieren. Bei diesem Verfahren, das mit Hilfe der „POSTIDENT durch Videochat“-App auch auf Mobilgeräten möglich ist, wird das Ausweisdokument über die Gerätekamera eingesehen und ein Ausweis-Foto gespeichert. Durch die abschließende Eingabe einer SMS-Transaktionsnummer (TAN) wird der Identifizierungsprozess abgeschlossen.
  • Das POSTIDENT durch neuen Personalausweis-Verfahren können diejenigen durchführen, die über einen elektronischen Personalausweis (nPA) verfügen, und dessen eID-Funktion nicht haben deaktivieren lassen. Die Identifizierung erfolgt durch das Hochladen von Dokumentkopien und dem Auslesen der Ausweisdaten. Nach einem Abgleich mit postalischen Adressinformationen erfolgt die Bereitstellung der benötigten Daten an den Auftraggeber in digitaler Form.

Das Postident-Verfahren ist in der Regel für den Kunden kostenfrei. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen der Deutsche Post AG und ihrem Vertragspartner oder Auftraggeber.

POSTID

Im Oktober 2015 hat die Deutsche Post POSTID eingeführt. Unabhängig vom bevorzugten POSTIDENT-Verfahren haben Personen die Möglichkeit, sich nach einer erstmaligen Identifizierung für eine POSTID zu entscheiden. Im Auftrag des Kunden werden dann ausgewählte Identitätsdaten im POSTID Portal archiviert und für eine Wiederverwendung zu Verfügung gestellt. Die Kunden können diese dann bei allen an das POSTID Portal angebundenen Unternehmen einsetzen, ohne eine erneute Identifizierung durchführen zu müssen, insofern das entsprechende Angebot nicht den Richtlinien des GwG unterliegt.

E-POST

Die sichere Übermittlung der elektronischen Briefkommunikation über den E-Postbrief setzt eine eindeutige Identifizierung aller Nutzer voraus. Im Zuge der Registrierung wird deshalb jeder Nutzer einmalig über eines der Postident-Verfahren identifiziert.

Postident durch deutsche Botschaften

Früher konnte das Postident-Verfahren auch durch deutsche Botschaften durchgeführt werden. Nach Änderung der Gesetzeslage können Botschaften jedoch bis auf Weiteres keine Identitätsprüfungen nach dem Geldwäschegesetz (z. B. im Rahmen von Kontoeröffnungen und Kreditaufnahmen) mehr vornehmen.

Zusatzleistungen

Unternehmen, die bei POSTIDENT durch Postboten + Unterschrift ein zu unterzeichnendes Dokument mitsenden, müssen dieses zuvor einmalig von der Deutschen Post genehmigen lassen. Dies soll vermeiden, dass den Kunden unzumutbare Verträge vorgelegt werden können. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass die Personen vorab über die anstehende Identifizierung zu informieren sind und die gegebenenfalls zu unterzeichnenden Dokumente dabei schon mit übermittelt werden müssen.

Missbrauchsmöglichkeit

Postident in der Variante durch Postboten + Unterschrift kann auch zum wirksamen Abschluss von Verträgen dienen. Bei diesem Postident-Verfahren ist die Vorlage eines personalisierten Dokuments zur Unterschrift während der Zustellung möglich, also auch eine Vertragsunterzeichnung. Ein Empfänger, der die Möglichkeiten des Postident-Verfahrens nicht kennt, könnte irrtümlich der Meinung sein, dass lediglich eine Empfangsbestätigung abgegeben wird. Darüber hinaus ist dabei insbesondere problematisch, dass der Empfänger das zu unterzeichnende Dokument mit individuellem Inhalt in der Regel erst kurz vor der Unterzeichnung zu sehen bekommt. Eine genaue Prüfung des Inhalts wird daher erschwert.

Andere Anbieter

Auch andere Versandunternehmen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bieten ähnliche Identifikationsverfahren an, siehe die Übersicht im Eintrag Identitätsfeststellung.

Weblinks