E-Postbrief
| E-Postbrief | |
|---|---|
| Beschreibung | Hybridpostdienst und Website für sicheren und verbindlichen E-Mail-Verkehr |
| Registrierung | Ja |
| Sprachen | deutsch |
| Eigentümer | Deutsche Post AG |
| Erschienen | Nutzung[1] seit Juli 2010 möglich |
Der E-Postbrief der Deutschen Post, in den Medien oft kurz E-Brief genannt, ist ein Hybridpostdienst mit angeschlossener Website für den Austausch elektronischer Nachrichten über das Internet. Ziel des E-Postbriefs ist es, höhere Authentizität, besseren Datenschutz und eine stärkere Integrität zu bieten als eine herkömmliche unverschlüsselte E-Mail, die mit einer elektronischen Postkarte[2][3] verglichen wird.
Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung [Bearbeiten]
Über den E-Postbrief sollen Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zuverlässig und vertraulich elektronisch kommunizieren können. Mittels des SSL-verschlüsselten Webportals[4] können elektronische Nachrichten als Online-Brief zwischen Kunden des E-Postbrief-Dienstes versendet werden.
Per elektronischem E-Postbrief können ausschließlich Kunden des E-Postbrief-Dienstes untereinander kommunizieren. Besitzt der Empfänger eines E-Postbriefs keinen elektronischen Briefkasten des Dienstes, so wird die Nachricht als hybrider E-Postbrief gedruckt, kuvertiert und per Postbote zugestellt.[5]
Beworben wird das Angebot damit, die elektronische Kommunikation „genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich“[6] wie den Brief zu machen. In einem Urteil des Landgerichts Bonn wurde der Deutschen Post untersagt, das Produkt weiterhin so zu bewerben.[7] Dabei steht der Dienst in Konkurrenz zum staatlich geförderten De-Mail-Dienst. Die Post hat aber schon angekündigt, dass sie eine Akkreditierung als De-Mail Dienstanbieter beantragen wird und dass der E-Postbrief, soweit absehbar, dem Gesetzesentwurf entspricht.[8][9]
Für die Authentifizierung während der Anmeldung ist ein PostIdent-Nachweis, also das persönliche Vorlegen eines Lichtbildausweises bei der Post Voraussetzung. Im Rahmen der Anmeldung wird dem angehenden Nutzer eine sechsstellige Transaktionsnummer per SMS auf sein Mobiltelefon geschickt. Die Deutsche Post spricht dabei vom HandyTAN-Verfahren. Auch bei der Nutzung des E-Postbrief-Portals kommt dieses Verfahren zum Einsatz. Zur eindeutigen Identifizierung des Nutzers erfolgt später noch die Bestätigung des Hauptwohnsitzes durch eine erneute Zustellung einer sechstelligen HandyTAN sowie der Eingabe einer per Brief zugestellten einmaligen sechstelligen AdressTAN, die im E-Postbrief-Portal eingegeben wird.
Obwohl die zur Nutzung des Dienstes vergebene persönliche Adresse (vorname.nachname@epost.de) wie eine herkömmliche E-Mail-Adresse aussieht, können unter dieser Adresse keine E-Mails gemäß IETF-Norm RFC 5322 empfangen werden.
Es lassen sich 1000 MB an E-Postbriefen online speichern. Um danach weiterhin eingehende E-Postbriefe erhalten zu können, müssen andere dafür gelöscht werden.[10]
Wie bei normalen Zusendungen[11] gilt der E-Postbrief noch am gleichen Tag – spätestens aber am nächsten Tag – als zugegangen und eventuelle Fristen beginnen zu laufen.[12] Kunden werden deshalb in den AGB (I.6.3) dazu aufgefordert, ihr Postfach werktäglich abzurufen.
Versandoptionen [Bearbeiten]
Mit dem E-Postbrief sind zwei verschiedene Versandarten möglich:[13]
- Elektronischer Versand
- Der Brief erreicht seinen Empfänger digital über das E-Postbrief-Portal. Dazu muss der Empfänger bereits als Kunde für den Dienst registriert sein.
- Klassischer Versand
- Der Brief wird in Waiblingen gedruckt, kuvertiert, frankiert und dem Empfänger auf klassischem Weg per Briefträger zugestellt. Auf diesem Wege können alle Briefkästen in Deutschland erreicht werden.
Bei beiden Versandarten fallen Basiskosten von 58 Cent[14] an. Dabei ist der elektronische Versand auf eine maximale Dateigröße von 20 MB beschränkt. Bei dem klassischen Versand entstehen ab der vierten Seite und bei Farbdruck weitere Kosten. Für Farbausdrucke fallen derzeit 10 Cent an. Für den Versand in einem C4-Umschlag entstehen Zusatzkosten in Höhe von 100 Cent.
Vor dem ersten Versand eines E-POSTBRIEFS muss das Guthabenkonto aufgeladen werden. Dabei ist ein Aufladen per Giropay, Kreditkarte oder Lastschrift über Einzugsermächtigung möglich. Das Guthabenkonto wird von der Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH (DPZ) betreut.
Außerdem kann ein Absender bei beiden Versandarten Zusatzleistungen wählen, die für Aufpreis erhältlich sind:
| Zusatzleistungen beim elektronischen Versand | Preis | Zusatzleistungen beim klassischen Versand | Preis |
|---|---|---|---|
| Einschreiben | 244 Cent zusätzlich | ||
| Einschreiben Einwurf | 160 Cent zusätzlich | Einschreiben Einwurf | 190 Cent zusätzlich |
| Einschreiben Eigenhändig | 458 Cent zusätzlich | ||
| Einschreiben mit Empfangsbestätigung | 160 Cent zusätzlich | Einschreiben Rückschein | 458 Cent zusätzlich |
| Einschreiben Eigenhändig Rückschein | 672 Cent zusätzlich |
- Elektronisches Einschreiben Einwurf: Der Versender erhält zunächst eine Versandbestätigung, sobald die Nachricht vom System versendet wurde. Wenn der E-Postbrief dem Empfänger in dessen digitalen Briefkasten zugestellt wurde, erhält der Versender zusätzlich eine Zustellbestätigung.
- Elektronisches Einschreiben mit Empfangsbestätigung: Der Empfänger muss das E-Postbrief-Einschreiben mit Empfangsbestätigung annehmen, erst dann kann er es vollständig öffnen. Der Versender erhält dann neben der Versand- und Zustellbestätigung auch eine Empfangsbestätigung. Wenn der Empfänger die Annahme des E-Postbriefs ablehnt, wird der Absender darüber ebenfalls informiert.[15]
Zusatzdienste [Bearbeiten]
Zusätzlich zum E-Postbrief kann der Nutzer weitere Dienste verwenden. Dazu gehören eine Faxfunktion, das Einbinden externer E-Mail-Konten [16] in das Portal und SMS-Benachrichtigungen[17] über Posteingang. Darüber hinaus kann der Absender seine Nachrichten nicht nur durch das Portal verschlüsseln lassen, sondern zusätzlich auch den E-Postbrief selbst verschlüsseln[18] und/oder mit einem persönlichen Zertifikat signieren. Diese Signatur erfüllt laut den AGB[19] des E-Postbriefs die gesetzlichen Schriftformerfordernisse[20] nicht. Bei der Nutzung dieser Dienste fallen keine weiteren Kosten an. Zum September 2012 hat die Deutsche Post AG ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihren elektronischen Briefversand geändert. Sie verzichtet auf persönliche Zertifikate und Verschlüsselung – aus Gründen derTransparenz Übersichtlichkeit und des Bedienungskomforts, heißt es in den FAQ zu den neuen AGB: „Zudem wird ab dem 25. September eine Beantragung von persönlichen Zertifikaten sowie das persönliche Verschlüsseln und Signieren von E-Postbriefen nicht mehr möglich sein. Der allgemeine Sicherheitsstandard bietet Ihnen bereits den bestmöglichen Schutz, [...] so dass Sie auch ohne die Zusatzoptionen 'persönlich verschlüsseln' und/oder 'persönlich signieren' sicher und vertraulich online kommunizieren können.“[21]
Im ersten Halbjahr 2012 wurde die Identitätsprüfung E-Postident eingeführt, die von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) als übergreifendes Jugendschutz-Konzept bewertet wurde.[22] Im zweiten Halbjahr 2012 wurde mit PostPay ein eigener E-Payment-Dienst für myPaket.de angeboten[23]. Seit 2012 ist es möglich aus der Standardsoftware Microsoft Word (ab Version 2003) per kostenlosem E-Postbrief Add-In (www.epostbrief-word.de) den Versand von E-Postbriefen durchzuführen. Für Lotus Notes ist eine Anbindung 2013 geplant. Michael Fuchs, Mitglied der Geschäftsleitung von SAP, erklärte gegenüber der Financial Times Deutschland, das Produkt in die Standardsoftware von SAP integrieren zu wollen.[24]
Geschichte [Bearbeiten]
Der Dienst E-Postbrief startete am 14. Juli 2010,[25] zwei Tage später waren bereits 250.000 Nutzer angemeldet.[26] Parallel dazu startete eine große Werbekampagne.[27] In den ersten zehn Tagen kam es aufgrund des unerwartet großen Andrangs zu Verzögerungen bei der endgültigen Freischaltung.[26] Bis November 2010 hatten sich über eine Million Privatpersonen als Nutzer angemeldet, aktiv genutzt wurde er jedoch nur von rund 100.000 Menschen.[28][29] 2012 sollen den E-Postbrief rund 1 Million Privatkunden, 4000 mittelständische Kunden sowie über 100 Großkunden nutzen.[30]
Im November 2012 hat Lotto Hessen die Verwendung des E-Postbriefes wieder eingestellt. Nach eigenen Angaben hatten nur 4000 Nutzer das Angebot genutzt. Die Treuhandgesellschaft hatte damit einen durchschnittlichen Wochenumsatz von 13000 Euro erzielt. Das Verfahren sei zwar sehr sicher, habe sich aber nicht durchsetzen können.[31]
Die Deutsche Post hat im Jahr 2010 angekündigt, für den E-Postbrief eine Akkreditierung als De-Mail-Anbieter zu beantragen, sobald das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten ist.[32][33] Im März 2012 erklärte sie, bis Dezember 2012[veraltet] den De-Mail-Standard zu unterstützen.[34]
Die Deutsche Post AG stellte den Versuch, den E-Postbrief-Dienst als DE-Mail-Angebot akkreditieren zu lassen, im April 2013 bis auf weiteres ein. Der Versuch scheiterte an den Anforderungen des Datenschutzes zur Datenvermeidung beim eingesetzten PostIdent-Verfahren.[35][36]
Kritik [Bearbeiten]
- Der E-Postbrief fällt nicht wie ein normaler Brief unter das Briefgeheimnis. Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG fällt eine elektronische Mitteilung nur unter das Fernmeldegeheimnis, welches bei weitem keinen so umfassenden Schutz wie das Briefgeheimnis bietet. Das Briefgeheimnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Richter aufgehoben werden.[12] Die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses kann ebenfalls nur durch ein Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann dies auch von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, wobei dies binnen drei Tagen nach § 100a und § 100b StPO von einem Gericht bestätigt werden muss.
- Die Post speichert gemäß den AGB (IV.4.2) die Adressdaten aller Kunden, die dem zugestimmt haben, in einem für andere Kunden des E-Postbriefs zugänglichen Adressverzeichnis. Geschäftskunden können die Deutsche Post beauftragen, die E-Postbrief-Adresse einer Person mittels einer postalischen Anschrift und mit Hilfe dieses Adressverzeichnisses zu ermitteln.[12]
- Wer kein Mobiltelefon besitzt oder seine Rufnummer der Post nicht offenlegen möchte, kann sich gegenwärtig nicht für den E-Postbrief-Dienst anmelden. (AGB, I.6.5 und IV.2.1))
- Es ist keine Möglichkeit vorgesehen, den E-Postbrief in bestehende Geschäftsprozesse und Software zu integrieren (z. B. ist eine Weiterleitung selbst an verifizierte E-Mail-Konten nicht möglich). Daher müssen Kunden des E-Postbriefes diesen Dienst zusätzlich zur normalen E-Mail behandeln.[37]
- Die Stiftung Warentest kritisiert, dass die Preise für einen E-Postbrief gleichauf mit den Portokosten für einen normalen Brief liegen, Einschreiben per E-Postbrief zum Teil sogar teurer sind.[38] Zudem sieht die Stiftung Warentest das System noch als unausgereift an, besonders den Druckservice. Hauptkritikpunkte sind langsame Zustellzeit, schlechte Bedienung von E-Postbrief-Anhängen und Fehldrucke, welche trotzdem bezahlt werden müssen. Die Stiftung Warentest sagt, man könne bei ausgedruckten Briefen als Absender nicht sicher sein, was beim Empfänger ankommt. [39] Die Deutsche Post reagierte auf die Kritik der Stiftung Warentest mit einer FAQ.[40]
- Die Post stellt bei Nutzung der Versandart Klassisch die elektronisch aufgegebenen E-Postbriefe am nächsten Arbeitstag zu, wenn diese bis 18:00 Uhr aufgegeben wurden. Später oder an Wochenenden und Feiertagen aufgegebene E-Postbriefe werden am übernächsten Arbeitstag zugestellt.[41] Da sich der Dienst noch im Aufbau befindet, werden gegenwärtig keine E-Postbriefe an Wochenenden ausgedruckt. Dadurch findet eine Zustellung der am Freitagabend und am Wochenende aufgegebenen E-Postbriefe erst mit Verzögerung Dienstags statt.[42]
- Zum Thema Sicherheit wird außerdem kritisiert, dass die Deutsche Post AG in ihrer Kommunikation nach dem Prinzip „Security through obscurity“ vorgeht.[43] Bekannt ist daher nur, dass das E-Postbrief Portal durch eine HTTPS-Verschlüsselung die Kommunikation zwischen Benutzer und Betreiber sichert.[38][37] Die Nachricht liegt daher als Klartext auf dem Portal-Server vor. Optional bietet die Deutsche Post eigene Zertifikate an, welche E-Postbriefe durchgehend von Versender bis zum Empfänger verschlüsseln. (Dieses Angebot wurde zum September 2012 eingestellt). Selbst erstellte private Schlüssel werden nicht unterstützt, da die Deutsche Post gegenwärtig kein Zertifizierungsdienst anbietet.[44] Eingehende Dateianhänge von E-Postbriefen werden automatisch durch einen Virenscanner gescannt. Als Erbringer von Post- und Telekommunikationsdiensten stellt die Deutsche Post AG auch E-Postbriefe mit verdächtigen Dateien zu, legt diese jedoch in einem speziellen Quarantäne-Bereich ab.[37]
- Verbraucherschützer kritisieren am E-Postbrief vor allem den umständlichen Anmeldeprozess und mehrere umstrittene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.[45] Dazu gehört die Pflicht zur täglichen Kontrolle des E-Posteingangs, wobei selbst Urlaub oder Krankheit nicht ausgeschlossen sind. Außerdem behalte die Deutsche Post Kundendaten, auch wenn ein E-Postbrief-Konto schon gelöscht ist.
- Es werden nicht die geltenden Normen des Weltpostvereines sowie der EU und der DIN eingehalten.[46]
Siehe auch [Bearbeiten]
Literatur [Bearbeiten]
- Jürgen Olschimke: Der neue alte E-Postbrief kommt, Philatelie aktuell, 62. Jg., Ausgabe 399, September 2010, S. 24-27
Weblinks [Bearbeiten]
- Die Post im Internet. Der E-Postbrief kommt. Deutsche Post AG, abgerufen am 27. August 2010.
- Alfred Krüger: E-Postbrief - der Brief, der aus dem Netz kommt. heute.de, 21. Mai 2010, abgerufen am 27. August 2010.
- Richard Gutjahr: Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr? gutjahr.biz, 23. Juli 2010, abgerufen am 27. August 2010.
- Frank Möcke: Kritik am E-Postbrief wächst. Heise online, 24. Juli 2010, abgerufen am 27. August 2010.
- „Im E-Postbrief ist bereits die De-Mail drin“. Creditreform, abgerufen am 15. Dezember 2010 (PDF, 515 KB).
- „Impuls für sichere Infrastruktur“. Creditreform, abgerufen am 15. Dezember 2010 (PDF, 272 KB).
- „De-Mail und E-Postbrief: Dienste im Vergleich“. Stiftung Warentest, abgerufen am 10. Dezember 2012.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Darstellung des Anmeldungsprozesses
- ↑ http://www.rp-online.de/niederrheinnord/geldern/nachrichten/geldern/CDU-liest-heimlich-Mails-mit_aid_753402.html
- ↑ http://www.heise.de/newsticker/meldung/Postkarten-geheimer-als-EMails-17045.html
- ↑ epost.de Wie wird die Sicherheit des E-POSTBRIEFS gewährleistet?
- ↑ „Der E-Postbrief erreicht jeden Empfänger“
- ↑ Zeitungsbericht von Spiegel Online vom 14. Juli 2010
- ↑ Urteil vom 30. Juni 2011 (PDF; 505 kB) auf vzbv.de, abgerufen am 16. August 2011
- ↑ Unternehmer-Magazin Creditreform (PDF; 527 kB)
- ↑ Deutsche Post - E-Postbrief: Häufige Fragen abgerufen am 29. August 2010
- ↑ Leistungsbeschreibung E-Postbrief (PDF; 173 kB) Abschnitt Briefkasten
- ↑ BGH Urteil zum Zugang von Willenserklärungen
- ↑ a b c Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr?, gutjahr.biz
- ↑ epost.de „Der E-Postbrief erreicht jeden Empfänger“
- ↑ Preistabelle
- ↑ Welche Zusatzleistungen gibt es für den E-Postbrief?
- ↑ Ihre gesamte Kommunikation in einem Portal. (Nicht mehr online verfügbar.) Ehemals im epost.de Original, abgerufen am Juni 2011. (Seite nicht mehr abrufbar; Suche im epost.de Webarchiv)
- ↑ Deutschpost.de - Wie erfahre ich vom erhalt eines E-Postbriefes?
- ↑ Signieren und Verschlüsseln mittels persönlichem Zertifikat
- ↑ AGB
- ↑ Rückschlag für E-Post-Brief - keine sichere elektronische Signatur. Heise.de, 14. August 2011, abgerufen am 15. August 2011.
- ↑ Heise
- ↑ Deutsche Post DHL: Deutsche Post garantiert Jugendschutz im Internet, Pressemeldung, 30. Mai 2012, abgerufen am 7. August 2012
- ↑ PostPay
- ↑ Saskia Brintrup: E-Postbrief kommt langsamer voran als gedacht, onlinekosten.de, 13. Februar 2012, Zugriff am 26. Februar 2012
- ↑ Zeitungsbericht von Spiegel Online vom 14. Juli 2010
- ↑ a b Focus vom 24. Juli 2010: Verzögerungen beim E-Postbrief – Kunden warten auf Freischaltung
- ↑ Verweis auf die massive Werbekampagne
- ↑ Komba Magazin, Heft 1/2 2011, Seite 41
- ↑ handelsblatt.de: Der E-Postbrief ist jetzt wirklich da, 4. November 2010
- ↑ http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/computer_nt/article106093708/Post-will-dem-E-Postbrief-auf-die-Beine-helfen.html
- ↑ http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/briefverkehr-im-internet-de-mail-fuer-dich-11937620.html
- ↑ Unternehmer-Magazin Creditreform (PDF; 527 kB)
- ↑ Deutsche Post - E-Postbrief: Häufige Fragen abgerufen am 29. August 2010 bezw. http://service.epost.de/faq
- ↑ onlinekosten.de: Deutsche Post setzt auch auf De-Mail, 7. März 2012, Zugriff am 17. März 2012
- ↑ E-Post vs. De-Mail: Deutsche Post steigt endgültig bei De-Mail aus, Heise Online, abgerufen am 12. April 2013
- ↑ Deutsche Post will keine De-Mails zustellen, Frankfurter Allgemeine Zeitung, abgerufen am 12. April 2013
- ↑ a b c Leistungsbeschreibung des E-Postbriefes (PDF, 190 kB)
- ↑ a b Schnelltest des E-Postbriefes von Stiftung Warentest
- ↑ Spiegel Online - Warentester nennen E-Postbrief "unausgereift"
- ↑ FAQ: Wie geht die Deutsche Post mit den Kritikpunkten von Stiftung Warentest um?
- ↑ FAQ: Wie schnell wird ein E-Postbrief als klassischer Brief zugestellt? deutschepost.de, abgerufen am 2. August 2010
- ↑ E-Postbrief wird montags nicht zugestellt rp-online.de, abgerufen am 2. August 2010
- ↑ E-Postbrief – PGP-Verschlüsselung durch Zertifikate baetschman.de, abgerufen am 4. September 2010
- ↑ Deutschepost.de - Wie werden die Daten beim E-Postbrief verschlüsselt?
- ↑ Robert Chromow: Der E-Postbrief: teuer, rechtlich bedenklich, nur bedingt brauchbar. In: Akademie.de. 28. Juli 2010, abgerufen am 23. Juli 2012.
- ↑ E-Postbrief noch nicht ausgereift? in Computerwoche, Heft 50/2010 vom 13. Dezember 2010, S. 50