Postliminium

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Das Postliminium war ein kriegsvölkerrechtliches Rechtsinstitut. Im römischen Recht (nachgewiesen u. a. bei Pomponius und Gaius) bedeutete das ius postliminii, dass derjenige Bürger, der in feindliche Gewalt geriet, seine Rechtsstellung verlor (bürgerlicher Tod) und bei seiner Rückkehr in die Rechtsverhältnisse wieder eintrat. Die Sicherung von Testamenten (das Postliminium in der lex Cornelia) erfolgte durch die Todesfiktion zum Zeitpunkt der Gefangenschaft, sofern der Bürger nicht zurückkehrte.

Völkerrechtlich ist das ius postliminium die Grundlage für die Restauration früherer Herrschaftsverhältnisse oder Etablierung legitimer Staatsgewalt nach der Besetzung durch Fremdmächte. Es gibt außerdem Fälle der Aneignung von Privateigentum, bei denen das Postliminium geltend gemacht werden kann.

Der Restitutionsgedanke findet heute vor allem entsprechende Anwendung im öffentlichen Recht, während das antike Postliminium hauptsächlich persönlichen und privatrechtlichen Charakter besaß.