Prozesspolitik

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Prozesspolitik ist eine Form der Wirtschaftspolitik, bei welcher der Staat die Wirtschaftsprozesse direkt beeinflusst, um den Wirtschaftsablauf zu stabilisieren, oder das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu fördern.[1]

Nach den Zielrichtungen wird unterschieden:

  1. Konjunkturpolitik: Ziel ist die Vermindung von Konjunkturausschlägen. Die Konjunkturpolitik kann wiederum in nachfrage- und angebotsorientierte Politik unterschieden werden.[2]
  2. Wachstumspolitik: setzt an den Grundlagen des Wachstums an (z.B. der Investitionstätigkeit, dem Humankapital oder den Umweltressourcen). Sie ist im Gegensatz zur Konjunkturpolitik eher langfristig ausgerichtet.[3]
  3. Strukturpolitik: Die Reaktion auf regionale Ungleichgewichte und Krisen einzelner Branchen oder Sektoren der Wirtschaft.[4]
  4. Verteilungspolitik: zur Korrektur der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  5. Magisches Viereck: Stabilisierungspolitik (→ Stabilitäts- und Wachstumsgesetz)

Die wichtigsten Formen der Prozesspolitik sind die Finanzpolitik, die Fiskalpolitik, die Geldpolitik, die Preispolitik und die Einkommenspolitik.

[Bearbeiten] Abgrenzung

Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Rahmenbedingungen zu gestalten, innerhalb derer die Wirtschaftsprozesse stattfinden (→ Wirtschaftsordnung), werden der Ordnungspolitik zugeordnet.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Prozesspolitik
  2. Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Prozesspolitik
  3. Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Prozesspolitik
  4. Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Prozesspolitik
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