Quintus Fabius Maximus Eburnus

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Quintus Fabius Maximus Eburnus entstammte dem römischen Patriziergeschlecht der Fabier und bekleidete 116 v. Chr. das Konsulat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quintus Fabius Maximus Eburnus war wahrscheinlich der Sohn von Quintus Fabius Maximus Servilianus (Konsul 142 v. Chr.).

Unsicher ist, ob Fabius 132 v. Chr. Quästor des Konsuls Publius Rupilius auf Sizilien[1] und 127 v. Chr. Münzmeister wurde. Vielleicht wegen nicht zufriedenstellender Amtsführung als Quästor gelangte er erst 119 v. Chr. zur Prätur und war in dieser Funktion der Vorsitzende des Gerichtes für Majestätsverbrechen.[2] Obwohl der allgemein geschätzte Marcus Aemilius Scaurus als Kandidat bei den Konsulwahlen für 116 v. Chr. favorisiert worden war, setzte sich Fabius gegen ihn überraschend durch; sein Kollege als Konsul wurde Gaius Licinius Geta.[3] Wahrscheinlich verwaltete er dann als Prokonsul 115–114 v. Chr. die Provinz Makedonien. Schließlich ist fraglich, ob er oder Quintus Fabius Maximus Allobrogicus als Gesandter nach Kreta geschickt und 108 v. Chr. Zensor wurde. Da er seinen Sohn wegen unkeuschen Treibens hinrichten ließ, wurde er von Gnaeus Pompeius Strabo angeklagt, dann verurteilt und musste sich 104 v. Chr. ins Exil nach Nuceria begeben, wo er noch einige Zeit lebte.[4]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Valerius Maximus 2, 7, 3.
  2. Cicero, de oratore 1, 121.
  3. Cicero, pro L. Murena 36.
  4. Valerius Maximus 6, 1, 5; Orosius 5, 16, 8; Cicero, pro L. Balbo 28.