Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen
Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen
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Beschreibung | Juristische Fachzeitschrift |
Fachgebiet | Rechtswissenschaft (Gesundheitsrecht) |
Sprache | deutsch |
Verlag | G & S Verlag GbR Köln |
Erstausgabe | 1. November 2003 |
Erscheinungsweise | zweimonatlich |
Chefredakteur | Michael Schanz |
Herausgeber | Volker Großkopf |
Weblink | www.rechtsdepesche.de |
Artikelarchiv | Übersicht aller Ausgaben |
ISSN | 1612-7137 |
ZDB | 2171489-7 |
Die Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen (RDG) ist eine juristische Fachzeitschrift, die als sogenanntes „ interdisziplinäres Kompendium“ konzipiert wurde, mit dem Ziel, die komplexen, juristischen Sachverhalte aus den Bereichen der unterschiedlichen Gesundheitsberufe aufzugreifen und sie in verständlicher Weise für Nicht-Juristen darzustellen.
Geschichte
Die RDG wird seit 2003 im G & S Verlag GbR mit Sitz in Köln unter der Leitung vom Herausgeber Volker Großkopf, Jurist im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule NRW, sowie Chefredakteur Michael Schanz publiziert.
Sie erscheint sechsmal im Jahr und wurde zunächst in Zweifarbdruck, seit 2007 vollständig in Vierfarbdruck hergestellt. Seit August 2007 besteht darüber hinaus eine Vertriebskooperation mit dem größten juristischen Fachverlag Deutschlands, C. H. Beck.[1] Als äußeres Kennzeichen dieser Partnerschaft wird seit der fünften Ausgabe des gleichen Jahres auch das Beck-Logo (der „Greif“) auf dem Cover geführt. Die Online-Ausgabe der Rechtsdepesche ist zudem Bestandteil des Fachmoduls „Medizin- und Gesundheitsrecht PLUS“ von beck-online.
Ergänzend zu der Fachzeitschrift wurde 2004 die Webpräsenz „Rechtsdepesche Online“ ins Leben gerufen. Neben den zahlreichen und frei zugänglichen Angeboten wird an dieser Stelle eine kostenpflichtige Entscheidungsdatenbank angeboten. 2014 wurde das Angebot umfassend erneuert.[2]
Anlässlich des 2. JuraHealth Congresses, der vom 14. und 15. Mai 2009 in Berlin stattfand, wurde erstmals eine Sonderausgabe der Rechtsdepesche publiziert.[3] Seitdem werden zusätzlich zu den sechs regulären Ausgaben zwei Sonderausgaben pro Jahr veröffentlicht. Diese unterscheiden sich von den Regelausgaben vor allem durch einen stärkeren thematischen Aufbau, eine andere Farbgestaltung und Bindungstechnik.
Seit 2013 wird die Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen auch als E-Paper herausgegeben (ISSN 2197-1609).[3]
Inhalte
Jede Ausgabe beinhaltet einen Schwerpunktaufsatz beispielsweise zu den Themen Sturzprophylaxe in der Pflege, Beweisführung bei Behandlungsfehlern, Risikomanagement, Aufbereitung von Medizinprodukten, Hilfsmittelversorgung, Patientenrechte usw. Die Autoren des Schwerpunktaufsatzes, aber auch der weiteren Beiträge, sind vor allem Juristen, Mediziner, Gesundheitsökonomen oder Pflegewissenschaftler (zum Beispiel Sabine Bartholomeyczik). Kernbereich einer jeden Ausgabe ist die Darstellung redaktionell aufgearbeiteter Gerichtsentscheidungen mit wesentlicher Bedeutung für das Gesundheitswesen. Dabei beschränkt man sich jedoch nicht auf ein einziges Rechtsgebiet, wenngleich das Öffentliche Recht und das Zivilrecht in der Regel einen breiteren Raum einnimmt. Neben diesen beiden Hauptbereichen gibt es noch weitere Rubriken, die beispielsweise die Besprechung von neuen Gesetzesvorhaben, Europathemen, Kurznachrichten und vieles mehr zum Inhalt haben.
Einzelnachweise
- ↑ Pressemeldung des G & S Verlages vom 20. August 2007
- ↑ Pressemeldung des G & S Verlages vom 24. Juni 2014
- ↑ a b Wir über uns/Meilensteine, Rechtsdepesche Online vom 30. August 2014
Siehe auch
- Kategorie Medizinrecht
- Kategorie Sozialrecht