Regierungsbezirk Darmstadt (Starkenburg)
Der Regierungsbezirk Darmstadt war zwischen 1848 und 1852 ein Regierungsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Darmstadt.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen führte auch zu einer Verwaltungsreform, weil die bis dahin bestehenden mittleren Verwaltungsebenen, Kreis und Provinz, von den Bürgern als Instrumente staatlicher Unterdrückung wahrgenommen wurden.[1] Diese beiden Verwaltungsebenen wurden abgeschafft[2] und durch zehn Regierungsbezirke (ab 1850: elf[Anm. 1]) ersetzt. Die neue Struktur trat zum 21. August 1848 in Kraft.[3]
Der Regierungsbezirk Darmstadt war einer von vier Regierungsbezirken im Bereich der ehemaligen Provinz Starkenburg. Er wurde aus den bisherigen Kreisen Darmstadt, Groß-Gerau und einem Teil des Kreises Offenbach gebildet.
Nach dem Sieg der Reaktion wurde der Regierungsbezirk Darmstadt 1852 wieder in Kreise aufgelöst.[4]
Regierungskommission
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Regierungskommission des Regierungsbezirks Darmstadt bildeten[5]:
- Karl Rinck von Starck, zuletzt Kreisrat des Kreises Darmstadt und Provinzialkommissar von Starkenburg, als Direktor
- Johann Ernst Wilhelm Heim, zuletzt Kreisrat des Groß-Gerau
- Georg Karl Küchler, zuletzt Mitarbeiter des Provinzialkommissars von Starkenburg
- Georg Friedrich Ludwig Horst, zuletzt Assessor der Verwaltung der Provinz Starkenburg[6]
- Carl Wilhelm Philipp Schmidt, zuletzt Sekretär der Verwaltung der Provinz Starkenburg
- Adolph Westernacher, zuletzt Sekretär des Kreises Alsfeld
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ 1850 wurde noch der Regierungsbezirk Worms vom Regierungsbezirk Mainz abgetrennt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7, S. 41.
- ↑ Art. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217).
- ↑ Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225.
- ↑ Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (227).
- ↑ Dienstnachrichten, Ziff. VI) vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 226f (226).
- ↑ Zu seiner Person: HStAD Bestand S 1 Nr. NACHWEIS 1: Horst, Georg Friedrich Ludwig In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen).