Regierungsinspektor
Regierungsinspektor (RI) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten im gehobenen Dienst in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt.
Besoldung
Die Position wird mit der Besoldungsgruppe A 9 nach der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes alimentiert.
Ausbildung
Regierungsinspektoren haben in der Regel die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst in Form eines Fachhochschulstudiums als Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeschlossen. Schulische Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Laufbahnausbildung ist mindestens die Fachhochschulreife. Die meisten Bewerber weisen aber die allgemeine Hochschulreife nach. Während der Laufbahnausbildung sind die Auszubildenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Regierungsinspektoranwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH) erfolgt die Ernennung zum Regierungsinspektor.
Beförderungsämter
Beförderungsämter sind Regierungsoberinspektor (ROI), Regierungsamtmann (RA), Regierungsamtsrat (RAR) und Regierungsoberamtsrat (ROAR).
Amtsbezeichnung | Abkürzung | Besoldungsgruppe | Laufbahngruppe |
---|---|---|---|
Regierungsoberamtsrat | ROAR | A 13 | gehobener Dienst |
Regierungsamtsrat | RAR | A 12 | |
Regierungsamtmann | RA | A 11 | |
Regierungsoberinspektor | ROI | A 10 | |
Regierungsinspektor | RI | A 9 (Eingangsamt) |