Amtsbezeichnung

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Dieser Artikel behandelt die Amtsbezeichnungen der Beamten und Richter. Zu den Bezeichnungen von Behörden siehe ebenda.
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Die Amtsbezeichnung ist die Bezeichnung des abstrakten Amtes eines Amtsträgers (Beamte oder Richter) in Deutschland. Bei Soldaten entspricht die Amtsbezeichnung dem Dienstgrad. Im Vorbereitungsdienst und in der laufbahnrechtlichen Probezeit führen Beamte und Richter anstelle der Amts- eine Dienstbezeichnung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Grundlagen

Die Amtsbezeichnung wird mit der Anstellung und bei danach folgenden Beförderungen verliehen. Die Grundamtsbezeichnungen sind in der Bundesbesoldungsordnung bzw. in den Landesbesoldungsordnungen festgelegt. Der Beamte ist berechtigt, die Amtsbezeichnung innerhalb und außerhalb des Dienstes zu führen, es sei denn, dass ihm ein Ämterverbot auferlegt wurde. Er muss sie in dienstlichen Angelegenheiten bzw. in Ausübung seines Amtes verwenden; dies ist in den Beamtengesetzen des Bundes und Länder zwingend vorgeschrieben. Die sich in letzter Zeit einschleichende Nichtanwendung bedeutet einen z.g.T. geduldeten Rechtsbruch. Der Missbrauch von Amtsbezeichnungen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB.

Ruhestandsbeamte und -richter dürfen die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz a.D. (außer Dienst) verwenden, es sei denn, sie wurden disziplinarrechtlich entlassen oder ihnen wurde die Führung nach entsprechender Verurteilung in einem Strafverfahren nach Rechtskraft des Urteils kraft Gesetzes aberkannt. Die zuletzt genannte Aberkennung des Beamtenstatus und damit die Führung der Amtsbezeichnung findet auf aktive Beamte gleichermaßen Anwendung.

In den Besoldungsordnungen sind Amtsbezeichnungen festgelegt, die nur in dieser Form benutzt werden dürfen (Sonderamtsbezeichnungen), der übergroße Teil sind jedoch die Grundamtsbezeichnungen, die in der Regel nur mit einem die jeweilige Laufbahn kennzeichnenden Zusatz verwendet werden dürfen.

Weibliche Beamte und Richter führen die Amtsbezeichnung grundsätzlich in der weiblichen Form, sofern das möglich ist.

Die Ausnahme bilden die Bezeichnungen Amtmann/Amtfrau. Eine Zeit lang wurde statt Regierungsamtfrau auch die Bezeichnung Regierungsamtmännin in einigen Bundesländern verwendet. Diese Bezeichnung ist aber weitgehend verschwunden, z. B. kann in der Bundeszollverwaltung noch immer die Bezeichnung „Zollamtmännin“ alternativ zur „Zollamtfrau“) gewählt werden. Ursprünglich ging die Einführung der Amtsbezeichnung z. B. „Justizamtfrau“ in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts von einer niedersächsischen Beamtin/Rechtspflegerin aus, die sich ein Jahr lang weigerte, die Beförderungsurkunde entgegenzunehmen, solange sie nicht in der weiblichen Form ausgestellt war. Die 'Krönung' der Durchsetzung der Verweiblichung, hier eines konkret-funktionellen Amtes, wurde am Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts im Land Berlin durchgesetzt, indem man dem männlichen Amtsvormund (konkret-funktionelle Amtsbezeichnung) die weibliche Form mit der Benennung als Amtsvormünderin gegenüberstellte. Leiterin einer Amtsvormundschaft im Bezirksamt T. von Berlin war zeitweise eine 'Leitende Stadtvormünderin' (abstraktes Amt: Oberamtsrätin, BesGr. A 13 BBesO).

[Bearbeiten] Amtsbezeichnungen der Beamten (ohne Staatsanwälte)

[Bearbeiten] Grundamtsbezeichnungen der Beamten

Den Grundamtsbezeichnungen können Zusätze, die

  1. auf den Dienstherrn oder den Verwaltungsbereich,
  2. auf die Laufbahn,
  3. auf die Fachrichtung

hinweisen, beigefügt werden. Die Grundamtsbezeichnungen „Rat“, „Oberrat“, „Direktor“ und „Leitender Direktor“ dürfen nur in Verbindung mit einem entsprechenden Zusatz verliehen werden. Über die Beifügung der Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen entscheidet für den Bundesbereich der Bundesminister des Innern, in den Ländern ist dies ebenfalls meist der Innenminister oder die Landesregierung als Kollegialorgan.

Grundamtsbezeichnungen sind in der Besoldungsgruppe

  • A 2 Aufseher, Oberamtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe, Schaffner, Wachtmeister
  • A 3 Hauptamtsgehilfe, Hauptbetriebsgehilfe, Oberaufseher, Oberschaffner, Oberwachtmeister
  • A 4 Amtsmeister, Betriebsmeister, Hauptaufseher, Hauptschaffner, Hauptwachtmeister, Oberwart
  • A 5 Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister
  • A 6 Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Obertriebwagenführer, Sekretär, Werkmeister
  • A 7 Obersekretär, Oberwerkmeister
  • A 8 Hauptsekretär, Hauptwerkmeister
  • A 9 Amtsinspektor, Betriebsinspektor (mittlerer Dienst), Inspektor (gehobener Dienst)
  • A 10 Oberinspektor
  • A 11 Amtmann/Amtfrau (ganz selten: „Amtmännin“)
  • A 12 Amtsrat
  • A 13 Arzt, Oberamtsrat (gehobener Dienst), Pfarrer, Rat (höherer Dienst)
  • A 14 Arzt, Oberrat, Pfarrer
  • A 15 Dekan, Direktor
  • A 16 Dekan, Leitender Direktor

[Bearbeiten] Zusätze Bundesbereich

Im Bundesbereich sind die Zusätze nicht abschließend geregelt. Mit Neuregelung des Bundeslaufbahnrechts wird es aber zu einer abschließenden Regelung kommen[1]

Im unmittelbaren Bundesbereich wird in der Regel der Zusatz „Regierungs-“ für nichttechnische oder „Technischer Regierungs-“ für technische Laufbahnen verwendet (z.B. Regierungssekretär, Technischer Regierungssekretär).

In speziellen Laufbahnen des unmittelbaren Bundesdienstes werden die Zusätze „Wissenschaftlicher“ (nur im höheren Dienst bei forschenden Einrichtungen), „Zoll-“ und „Zollschiffs-“ (beim Zoll), „Schiff-“ (im nautischen Dienst) „Post-“ (Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG), „Fernmelde-“ (Deutsche Telekom AG), „Bundesbahn-“ (Bundeseisenbahnvermögen) und „Betriebs-“ (für Laufbahn der Aufseher beim Bundeseisenbahnvermögen) verwendet.

Im mittelbaren Bundesbereich werden die Zusätze „Verwaltungs-“ (z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit) und „Bundesbank-“ verwendet.

Beispiele:

[Bearbeiten] Zusätze Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage: Verordnung des Finanzministeriums über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen (1988 mit Änderungen)

[Bearbeiten] Beamte im Landesdienst

Grundamtsbezeichnung Zusätze
Oberwachtmeister

Hauptwachtmeister
Erster Hauptwachtmeister

Justiz-
Assistent

Sekretär
Obersekretär
Hauptsekretär

Bau-

Bibliotheks-
Eich-
Forst-
Gerichts-
Gesundheits-
Gewerbe-
im Justizvollzugsdienst
Justiz-
Justizbetriebsdienst-
Kartographen-
Landwirtschafts-
Regierungs-
Steuer-
Technischer
Vermessungs-

Inspektor

Oberinspektor
Amtmann
Amtsrat
Oberamtsrat

Archiv-

Bau-
Berg-
Bibliotheks-
Brand-
Eich-
Forst-
Gerichts-
Gewerbe-
im Justizvollzugsdienst
Justiz-
Kartographen-
Landwirtschafts-
Regierungs-
Sozial-
Steuer-
Technischer
Vermessungs-

Rat

Oberrat
Direktor
Leitender Direktor

Archiv-

Astronomie-
Bau-
Berg-
Bibliotheks-
Biologie-
Brand-
Chemie-
Forst-
Geologie-
Gewerbe-
Kriminal-
Landwirtschafts-
Medizinal-
Pharmazie-
Polizei-
Psychologie-
Regierungs-
Technischer
Vermessungs-
Veterinär-

Pfarrer

Dekan

im Justizvollzugsdienst

Bei folgenden Amtsbezeichnungen wird die Zulassung des Zusatzes "Regierungs-" in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt:

  • Amtsinspektor
  • Amtsrat
  • Oberamtsrat

[Bearbeiten] Beamte bei Gemeinden, Kreisen und sonstigen landesunmittelbaren Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Grundamtsbezeichnung Zusätze
Wart

Oberwart
Hauptwart

Betriebs-
Assistent

Sekretär
Obersekretär
Hauptsekretär
Amtsinspektor

Bau-

Bibliotheks-
Forst-
Gemeinde-
Gesundheits-
Gewerbe-
Justiz-
Kartographen-
Landwirtschafts-
Stadt-
Verbands-
Vermessungs-
Verwaltungs-
Technischer

Inspektor

Oberinspektor
Amtmann
Amtsrat
Oberamtsrat

Archiv-

Bank-
Bau-
Bibliotheks-
Brand-
Forst-
Gemeinde-
Gewerbe-
Justiz-
Kartographen-
Kreis-
Landwirtschafts-
Sozial-
Sparkassen-
Technischer
Vermessungs-
Verbands-
Verwaltungs-

Rat

Oberrat
Direktor
Leitender Direktor

Archiv-

Astronomie-
Bank-
Bau-
bei der Landeskreditbank
bei der Sparkasse
Bibliotheks-
Biologie-
Brand-
Chemie-
Forst-
Geologie-
Gewerbe-
Landwirtschafts-
Medizinal-
Pharmazie-
Psychologie-
Rechts-
Sparkassen-
Technischer
Vermessungs-
Verwaltungs-
Veterinär-

[Bearbeiten] Zusätze Saarland

Grundamtsbezeichnung Zusätze
Aufseher

Oberaufseher

Forst-
Oberwart

Hauptwart

Eich-
Wachtmeister

Oberwachtmeister
Hauptwachmeister
Erster Hauptwachmeister

Justiz-
Assistent

Sekretär
Obersekretär
Hauptsekretär
Amtsinspektor

Bibliotheks-

Eich-
Forst-
Gemeinde-
Gesundheits-
Gewerbe-
im Justizvollzugsdienst
Justiz-
Kartographen-
Kreis-
Regierungs-
Stadt-
Stadtverbands-
Steuer-
Universitäts-
Verwaltungs-
Vermessungs-

Assistent

Sekretär

Vollstreckungs-
Inspektor

Oberinspektor
Amtsmann
Amtsrat
Oberamtsrat

Archiv-

Bau-
Bergrevier-
Bergvermessungs-
Bibliotheks-
Brand-
Datenverarbeitungs-
Eich-
Fernmelde-
Forst-
Gartenbau-
Gemeinde-
Gewerbe-
Justiz-
Kartographen-
Kreis-
Obstbau-
Regierungs-
Sozial-
Stadt-
Stadtverbands-
Steuer-
Universitäts-
Vermessungs-
Verwaltungs-

Rat

Oberrat
Direktor
Leitender Direktor

Archiv-

Bau-
Berg-
Bergvermessungs-
Bibliotheks-
Biologie-
Brand-
Chemie-
Eich-
Forst-
Gartenbau-
Geologie-
Gewerbe-
Gewerbemedizinal-
Kriminal-
Landwirtschafts-
Medizinal-
Pharmazie-
Polizei-
Psychologie-
Regierungs-
Universitäts-
Vermessungs-
Verwaltungs-
Veterinär-
Wirtschafts-

Ohne Zusatz werden folgende Amtsbezeichnungen verwendet:

  • Oberamtsgehilfe
  • Hauptamtsgehilfe
  • Amtsmeister
  • Oberamtsmeister
  • Oberbetriebsgehilfe
  • Hauptbetriebsgehilfe
  • Betriebsmeister
  • Oberbetriebsmeister
  • Betriebsassistent
  • Werkmeister
  • Oberwerkmeister
  • Hauptwerkmeister
  • Betriebsinspektor

Rechtsgrundlage: Verordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen vom 18. Januar 1977 (Amtsblatt 77,109), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1327 (4. RBG) vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. 94,509)

[Bearbeiten] Amtsbezeichnungen der Richter und Staatsanwälte

Zu den Amtsbezeichnungen der Berufsrichter und Staatsanwälte siehe Besoldungsordnung R.

Die Dienstbezeichnung der Richter auf Probe im Richterdienst ist Richter, im Staatsanwaltsdienst Staatsanwalt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten - Entwurf -
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