Reichsland-Lösung

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Weimarer Republik mit den einzelnen Bundesländern

Die Reichsland-Lösung von 1928 sollte die Beziehungen von Reich und Ländern neu ordnen. Sie war vom Bund zur Erneuerung des Reiches im Rahmen der Reichsreform-Bewegung vorgeschlagen worden, als Kompromiss zwischen den unitaristischen Norddeutschen und den föderalistischen Süddeutschen.

Demzufolge sollten Preußen und die anderen norddeutschen Länder als Reichsland im Reich aufgehen. Die Reichsland-Provinzen hätten eine Selbstständigkeit gehabt, wie sie mit den bisherigen preußischen Provinzen vergleichbar war. Letztlich wäre also eine Art „Groß-Preußen“ aus den norddeutschen Bundesstaaten geschaffen worden. Die süddeutschen Länder Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden sollten als Gliedstaaten des Reiches wie bisher mit eigenen Parlamenten und Regierungen weiterbestehen.[1] Das Reich wäre dadurch in einen quasi-zentralistischen Staat umgewandelt worden, in dem die genannten vier Länder eine Art Regionalautonomie besessen hätten. Die staatsrechtliche Situation wäre ähnlich der des heutigen Vereinigten Königreichs gewesen, wo Schottland, Wales und Nordirland regionale Parlamente besitzen, nicht aber England, wo mehr als 80 % der Gesamtbevölkerung leben.

Belege

  1. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band VII: Ausbau, Schutz und Untergang der Weimarer Republik. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1984, S. 675/676.