Reichstagswahl

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Bei der Reichstagswahl bestimmte das deutsche Volk von 1867 bis 1933 die Mitglieder des höchsten deutschen Parlaments, des Reichstags, in allgemeiner, gleicher (wobei das Frauenwahlrecht erst 1918 eingeführt wurde) und geheimer Wahl.

Auch in der Zeit des Nationalsozialismus fanden Wahlen zum Reichstag statt. Es handelte sich jedoch um Scheinwahlen, da das Ergebnis bereits vorher feststand (siehe Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus)).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Norddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich

Zwischen 1867 und 1912 war das Wahlrecht allein der männlichen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes bzw. des Deutschen Kaiserreiches ab einem Mindestalter von 25 Jahren vorbehalten. Ebenfalls nicht wählen durften Militärpersonen, Leute mit eingeschränkter Dispositionsfähigkeit (Behinderte), Leute, die im Jahr vor der Wahl Armenunterstützung erhalten hatten, und schließlich solche, denen die Ehrenrechte aberkannt waren. Durch diese Regelungen waren kaum mehr als zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung wahlberechtigt. Immerhin gab es aber kein Dreiklassenwahlrecht wie im Staat Preußen.

Die Mitglieder des Reichstags wurden nach dem absoluten Mehrheitswahlrecht über die einzelnen Wahlkreise gewählt. Die Wahlkreise wurden 1871 ungefähr so festgelegt, dass sie einen gleichen Bevölkerungsanteil umfassten. Da aber bis 1912 keine große Neueinteilung der Wahlkreise stattfand, waren städtische Gebiete, in denen es zwischenzeitlich einen großen Bevölkerungszuwachs gegeben hatte, deutlich unterrepräsentiert. Diese Verzerrung schadete vor allem der SPD und nutzte den Konservativen, die eine große Zahl an Wahlkreisen in Ostelbien sicher hatten.

Bis 1906 wurde den Abgeordneten keine Abgeordnetenentschädigung (Diäten) gezahlt. Die finanzielle Belastung durch die Ausübung des Mandats war für Abgeordnete aus dem Kleinbürgertum oder gar der Arbeiterschaft nicht tragbar, die folglich von parlamentarischer Arbeit abgehalten wurden. Dies wurde auch von konservativer Seite tatsächlich damit begründet und als Ersatz für das Dreiklassenwahlrecht angesehen. Erst 1906 konnten SPD und Linksliberale Diäten durchsetzen.

[Bearbeiten] Weimarer Republik

Wahlzettel für die Reichstagswahl von 1928
Deutschland war ab 1924 in 35 Wahlkreise unterteilt.

In der Weimarer Republik wurde der Reichstag nach einem Verhältniswahlrecht gewählt, wobei auf je 60.000 Stimmen ein Abgeordneter kam. Erstmals 1919 nahm auch die weibliche Bevölkerung an den Wahlen teil. Das Wahlalter wurde auf 20 Jahre herabgesetzt.

Das Wahlsystem der Weimarer Republik kannte (im Gegensatz zur bundesdeutschen 5%-Klausel) keine Sperrklausel; um mindestens ein Mandat zu erringen, benötigte eine Partei sowohl einen Wahlkreissitz als auch 60.000 Stimmen im dazugehörigen Wahlkreisverband. Durch eine Reststimmenauswertung konnte es Unterschiede von bis zu etwa einem Prozentpunkt zwischen dem Stimmen- und dem Mandatsanteil geben, daher ist es kein reines Verhältniswahlsystem gewesen.

Es heißt, ein Verhältniswahlsystem lasse mehr Parteien in das Parlament als ein Mehrheitswahlsystem (Duvergers Gesetz). Doch auch im Reichstag des Kaiserreiches (mit einem absoluten Mehrheitswahlsystem) gab es rund 15 Parteien, in der Weimarer Zeit waren es tendenziell sogar etwas weniger. Besonders hoch war die Zahl der Splitterparteien im Reichstag nach den Wahlen von 1928 und 1930.

Ab Ende der zwanziger Jahre konnten, neben punktuellen Mehrheiten, keine stabilen Regierungskoalitionen mehr gebildet werden. Kanzler Heinrich Brüning (1930-1932) regierte mit Notverordnungen statt mit einer parlamentarischen Mehrheit; allerdings wurde seine Regierung noch durch die SPD dadurch toleriert, dass sie im Reichstag gegen die Aufhebung von Notverordnungen stimmte.

[Bearbeiten] Ergebnisse der Reichstagswahlen 1919-1933

Stimmenanteil in Prozent; Zahl der Abgeordneten in Klammern

Datum KPD USPD SPD Zentrum BVP DDP DVP DNVP NSDAP Sonstige
19. Januar 1919 a) -- 7,6
(22)
37,9
(165)
19,7
(91)
-- 18,6
(75)
4,4
(19)
10,3
(44)
-- 1,5
(7)
6. Juni 1920 2,1
(4)
17,9
(84)
21,6
(102)
13,6
(64)
4,2
(21)
8,4
(39)
14,0
(65)
15,1
(71)
-- 3,1
(9)
4. Mai 1924 12,6
(62)
0,8
(0)
20,5
(100)
13,4
(65)
3,2
(16)
5,7
(28)
9,2
(45)
19,5
(95)
6,6b)
(32)
8,5
(29)
7. Dez. 1924 9,0
(45)
0,3
(0)
26,0
(131)
13,7
(69)
3,7
(19)
6,3
(32)
10,1
(51)
20,5
(103)
3,0b)
(14)
7,5
(29)
20. Mai 1928 10,6
(54)
0,1
(0)
29,8
(153)
12,1
(62)
3,1
(16)
4,9
(25)
8,7
(45)
14,2
(73)
2,6
(12)
13,9
(51)
14. Sept. 1930 13,1
(77)
0,03
(0)
24,5
(143)
11,8
(68)
3,0
(19)
3,8
(20)
4,5
(30)
7,0
(41)
18,3
(107)
14,0
(72)
31. Juli 1932 14,6
(89)
-- 21,6
(133)
12,5
(75)
3,2
(22)
1,0
(4)
1,2
(7)
5,9
(37)
37,4
(230)
2,6
(11)
6. Nov. 1932 16,9
(100)
-- 20,4
(121)
11,9
(70)
3,1
(20)
1,0
(2)
1,9
(11)
8,8
(52)
33,1
(196)
2,9
(12)
5. März 1933 c) 12,3
(81)
-- 18,3
(120)
11,3
(73)
2,7
(19)
0,9
(5)
1,1
(2)
8,0
(52)
43,9
(288)
Datum KPD USPD SPD Zentrum BVP DDP DVP DNVP NSDAP Sonstige

Anmerkungen:

a) 1919 Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung.

b) Wahlen 1924: Nationalsozialistische Freiheitspartei: Wahlbündnis mit der Deutschvölkischen Freiheitspartei

c) Die Wahl am 5. März 1933, nach der Bildung der Koalitionsregierung Hitler-Hugenberg, kann nur noch eingeschränkt als freie und demokratische Wahl bezeichnet werden. Die freie politische Betätigung der Linksparteien war durch eine Vielzahl von Notverordnungen eingeschränkt, Funktionäre von KPD und SPD befanden sich schon in Schutzhaft, der Wahlkampf fand unter dem Terror der SA statt. Kurz nach dem Betätigungsverbot für die SPD als „staats- und volksfeindliche Partei“ (22. Juni 1933) lösten sich sämtliche Parteien selbst auf. Am 14. Juli 1933 folgte das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien. Bei den drei in der Zeit des Nationalsozialismus danach noch durchgeführten „Wahlen“ erreichte die NSDAP 92,2% (am 12. November 1933) bzw. 99% (am 29. März 1936 und 10. April 1938), siehe auch: Machtergreifung, Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus.

[Bearbeiten] Literatur

  • Otto Büsch / Monika und Wolfgang Wölk: Wählerbewegung in der deutschen Geschichte. Analysen und Bericht zu den Reichstagswahlen 1871-1933. Berlin 1978.
  • Bernhard Vogel (Hrsg.): Wahlen in Deutschland. Theorie - Geschichte - Dokumente 1848-1970. Berlin 1971.
  • Jürgen W. Falter / Thomas Lindenberger / Siegfried Schumann: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919-1933. München 1986.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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