Rettungstauchen
Rettungstauchen (auch Einsatztauchen oder Bergungstauchen) ist das Tauchen in Hilfeleistungsorganisationen. Zu den Aufgaben beim Einsatztauchen gehören die Personenrettung, die Bergung von Leichen, Tieren, Fahrzeugen und anderen Gütern aus dem Wasser und die Durchführung technischer Maßnahmen unter Wasser.
In Deutschland gibt es Einsatztaucher bei der Wasserwacht, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), in der Feuerwehr (Feuerwehrtaucher) und im THW, in Österreich unter anderem bei der Feuerwehr, der Österreichischen Wasserrettung und im Österreichischen Rettungsdienst und in der Schweiz in der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft.
Die kleinste einsetzbare Einheit ist ein Tauchtrupp. Das Tauchen unter oft schwierigen Bedingungen stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen an die Einsatzkräfte. Oftmals muss unter starkem Zeitdruck gearbeitet werden und in vielen Gewässern herrschen außerdem äußerst schlechte Sichtverhältnisse. Die Taucher müssen daher eine in der Regel ein bis zwei Jahre andauernde Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Weiterhin müssen aktive Rettungstaucher zum Erhalt ihres Rettungstauchscheins jährlich eine bestimmte Anzahl an Tauchgängen absolviert haben. Zusätzlich müssen die geprüften Einsatztaucher jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.
In Deutschland sind, um Rettungstaucher im Sinne der DGUV-Regel GUV-R 2101 zu bleiben, jährlich mindestens zehn Tauchgänge unter Einsatzbedingungen durchzuführen, wobei diese Tauchgänge insgesamt mindestens 300 Minuten umfassen müssen. Zusätzlich müssen die Taucher dort einmal jährlich ihre gesundheitliche Eignung gemäß G31 (Überdruck) ärztlich überprüfen lassen.
Leinenzeichen
Zur Kommunikation zwischen Signalmann und Rettungstaucher werden Leinenzeichen, oder bei modernen Vollgesichtsmasken auch eine Drahtfunkeinrichtung oder Ultraschall-Funkeinrichtung verwendet. Die verbindlichen Leinenzeichen werden in der DGUV-Regel 105-002 festgelegt, vor jedem Tauchgang können aber zusätzliche Zeichen festgelegt werden.
Leinenzeichen | vom Taucher | vom Leinenführer |
---|---|---|
x | Notsignal Ich brauche Hilfe! |
Notsignal Sofort Austauchen! |
xx | - | Nach links |
xxx | - | Nach rechts |
xxxx | Ich tauche aus | Austauchen |
xxxxx | Alles in Ordnung! | Alles in Ordnung? |
Zusätzlich werden bei einigen Organisationen noch folgende Leinenzeichen verwendet:
Leinenzeichen | vom Taucher | vom Leinenführer |
---|---|---|
xx - x | - | Vorwärts |
xx - xx | - | Zurück |
xx - xxx | - | Auf der Stelle suchen |
xxx - xxx | Brauche Unterstützung! | - |
Die zusätzlichen Leinenzugzeichen stammen ursprünglich aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 "Tauchen" (z.B. in der Version von 1986 noch enthalten). Die Verwendung des einfachen Zuges als Teilsignal ist im Kontext des Notsignales missverständlich. Zusatzzeichen müssen vor einem Tauchgang vereinbart werden.
x steht hierbei für einen Zug der Leine.
Ausbildung
Bei der DLRG
Die DLRG regelt die Voraussetzungen, die Ausbildung und die Prüfung der Taucher in der Prüfungsordnung 6 [1] (PDF; 573 kB).
Das Schema wurde aus den aktuellen Prüfungsordnungen des VDST und der DLRG erzeugt. Stand 2006
Bei der Wasserwacht
Die Ausbildung zum Rettungstaucher regelt die Ausbildungs/Prüfungsvorschrift Tauchen (APV-T) und die Anlage 3 der GUV-Regel 2101[1]. Dabei muss ein Tauchanwärter eine 1-2 jährige Ausbildung mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Um die Ausbildung als Rettungstaucher zu beginnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
- Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
- Mitgliedschaft Wasserwacht
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
- Sanitätsausbildung A, B und C (Qualifikation: Wasserretter im Wasserrettungsdienst)
- Gesundheitliche Eignung nach G 31 (Überdruck)
Ausbildungsverlauf:
- 20 UE Ausbildung an Land
- 20 UE Ausbildung im Schwimmbecken
- Ausbildung mit ABC-Ausrüstung
- Ausbildung mit Tauchgerät
- 30 UE Ausbildung im Freiwasser
1 Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten
Im THW
Im deutschen THW erfolgen Ausbildung und Einsatz der Bergungstaucher nach der THW-Dienstvorschrift 8, die inhaltlich eng an die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 angelehnt ist. Erste Aufgabe der Bergungstaucher ist die "Bergung von Personen", die, in Anlehnung an den Sprachgebrauch des Begriffs "Bergung" im "Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe", auch die Rettung im Sinne der Feuerwehrdienstvorschriften umfasst.
Vorschriften für den Einsatztaucher
Vorschriften der Gesetzliche Unfallversicherungen
- GUV - V A1 Allgemeine Vorschriften
- GUV - R 2101 Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen
- BGV - C 23 Unfallverhütungsvorschrift Tauchen
Am 1. Mai 2014 wurde durch die DGUV die Systematik der Benennungen von Vorschriften geändert:[2]
- GUV - V A1 → DGUV Vorschrift 1
- GUV - R 2101 → DGUV Regel 105-002
- BGV - C 23 → DGUV Vorschrift 40
Gesetze
- Druckgeräteverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Produkthaftungsgesetz
- WHG Wasserhaushaltsgesetz
- ADR / GGVSE Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße / Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
Normen
- EN 250 / 2000 Autonome Leichttauchgeräte mit Druckluft
- EN 13949 Autonome Leichttauchgeräte mit Nitrox-Gasgemisch
- EN 12021 Druckluft für Atemgeräte
- EN 12628 Kombinierte Tarier- und Rettungsmittel
- EN 1809 Tariermittel (Jacket)
- EN 14225 Teil 1 Nasstauchantüge
- EN 14225 Teil 2 Trockentauchanzüge
- EN 1972 Tauchzubehör; Schnorchel
- EN 13319 Tauchzubehör; Tiefenmesser
- EN 8306 Taucheruhren
Siehe auch
Literatur
- Manuel Döhla: SEGmente 13: Einheiten und Führungsorganisation im Taucheinsatz. Stumpf + Kossendey, Edewecht, ISBN 978-3-943174-49-6.
Weblinks
- Information zur Rettungstauchausbildung der Wasserwacht
- Einsatztauchen in der DLRG
- Informationen zur Rettungstauchausbildung der ÖWR
- http://www.oerd.or.at
Einzelnachweise
- ↑ DGUV-Regel 105-002 (bisher GUV-R 2101, zuvor GUV 10.7) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz(PDF; 301 kB)
- ↑ Die komplette Transferliste ist unter DGUV Transferliste zu finden.