SAE J3016

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. August 2016 um 16:54 Uhr durch Atirador (Diskussion | Beiträge) (typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Norm SAE J3016 beschreibt die Klassifizierung und Definition von Begriffen für straßengebundene Kraftfahrzeuge mit Systemen zum autonomen Fahren. Sie gilt seit Januar 2014. Die Klassifizierung kennt sechs Stufen und beschreibt deren Mindestanforderungen. Je nach Ausstattung und deren Nutzung in einem Fahrzeuges kann dieses zwischen Stufen wechseln.[1]

Klassifizierung nach Autonomiestufen (Level)

Die Norm klassifiziert autonomen Fahrens in sechs Stufen:

SAE-Stufe Name Beschreibung Quer- und Längsführung Umgebungs-
beobachtung
Rückfallebene
Stufe 0 No Automation
(keine Automation)
Der Fahrer fährt eigenständig, auch wenn unterstützende Systeme (z.B. ABS oder ESP) vorhanden sind. Fahrer Fahrer keine
Stufe 1 Driver Assistance
(Assistenzsysteme)
Fahrerassistenzsysteme helfen bei der Fahrzeugbedienung bei Längs- oder Querführung (u.a. ACC). Fahrer und
System
Fahrer Fahrer
Stufe 2 Partial Automation
(Teilautomatisierung)
Ein oder mehrere Fahrerassistenzsysteme helfen bei der Fahrzeugbedienung bei Längs- und gleichzeitiger Querführung. System Fahrer Fahrer
Stufe 3 Conditional Automation
(Bedingte Automatisierung)
Autonomes Fahren mit der Erwartung, dass der Fahrer auf Anforderung zum Eingreifen reagieren muss. System System Fahrer
Stufe 4 High Automation
(Hochautomatisierung)
automatisierte Führung des Fahrzeugs mit der Erwartung, dass der Fahrer auf Anforderung zum Eingreifen reagiert. Ohne menschlicher Reaktion steuert das Fahrzeug weiterhin autonom. System System System
Stufe 5 Full Automation
(Vollautomatisierung)
vollständig autonomes Fahren, bei dem die dynamische Fahraufgabe unter jeder Fahrbahn und Umgebungsbedingung wie von einem menschlichen Fahrer durchgeführt wird. Der Mensch kann ebenso noch Steuereingaben durchführen. System System System

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat in der Arbeitsgruppe „Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisierung“ eine abweichende Einteilung von 5 Stufen vorgenommen, wobei das oben aufgeführte Level 5 (fahrerloses Fahren) nicht enthalten ist.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. SAE International: AUTOMATED DRIVING LEVELS OF DRIVING AUTOMATION ARE DEFINED IN NEW SAE INTERNATIONAL STANDARD J3016. (PDF; 84 KB) S. 2, abgerufen am 1. August 2016 (englisch).
  2. BASt Publikation "Forschung kompakt" Ausgabe 11/2012, abgerufen am 24. Juli 2016