Sackgebühr (Schweiz)

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Im Kaufpreis für den Bebbisagg, den offiziellen Basler Kehrichtsack, ist die Sackgebühr inbegriffen.

Die Sackgebühr (oder Kehrichtsackgebühr) ist eine Abgabe zur verursachergerechteren Finanzierung der Entsorgung des Abfalls. Sie wird meist beim Kauf der speziell gefärbten Kehrichtsäcke eingezogen, es kommen jedoch auch Abfall-Klebemarken zum Einsatz, welche auf neutrale Säcke geklebt werden können. Die Abgabe ergänzt die den Liegenschaftenbesitzern auferlegten und via Nebenkosten den Mietern überwälzte Grundgebühr. Die Abfall-Entsorgung muss also der Verursacher via Sackgebühr auch nach Volumen bezahlen, was die Trennung des Abfalls zum Recycling interessanter machen soll.

Ziel

Die Sackgebühr kann als Lenkungsabgabe angesehen werden, da an Orten mit Sackgebühr die Entsorgung von als Rohstoff wiederverwertbaren Abfällen (Glas, Weissblech, Aluminium, PET, PE-Milchflaschen, Papier, Zeitungen, Karton, Öl, Kleider, Schuhe, Batterien, Leuchtkörper, PCs, Haushaltsgeräte, etc.), sei es per Sammeltour, sei es an Sammelstellen gratis angeboten wird. Wer seine Abfälle getrennt und somit zumeist kostenlos entsorgt, vermindert die Menge des kostenpflichtig zu verbrennenden Haushaltkehrichts, spart Geld und ermöglicht eine sinnvolle Wiederverwertung mit geringst möglichem Aufwand – das Metall zum Beispiel muss dann nicht in der Verbrennungsanlage aufwändig zurückgewonnen werden. Zudem sinkt damit der Anteil der im Haushaltkehricht verbotenen giftigen Stoffe wie Batterien.

Einzug der Gebühr

Sackgebühren werden je nach Gemeinde auf verschiedene Weise eingezogen:

  1. Spezielle Kehrichtsäcke mit bereits im Kaufpreis enthaltener Sackgebühr
  2. Gebührenmarken für Kehrichtsäcke und Container
  3. Nach Gewicht in neuartigen Press-Wäge-Containern in Grossüberbauungen direkt von einer RFID-Karte abgebucht.
  4. fix verschraubte elektronische Kennmarken bei Gewichtsgebühr (Container)

Grundlage für die Sackgebühr ist das Umweltschutzgesetz des Bundes, das 1985 in Kraft trat.

Gebührensäcke und -marken sind in Lebensmittelgeschäften der Wohngemeinde erhältlich; Marken oft auch bei der Gemeindeverwaltung, auf Postbüros, am Bankschalter oder von Privaten betriebenen Bahnhöfen.

Negative Auswirkungen und Gegenmassnahmen

Nach der Einführung konnte beobachtet werden, dass Leute ihre Haushaltabfälle in Papierkörben in öffentlichen Parks etc. deponieren. Üblicherweise wird solches „wilde Entsorgen“ geahndet, wobei die sogenannte „Güselpolizei“ anhand der Überreste die Übeltäter oft überführen kann. Übertretungen werden nach gültiger (kommunaler) Abfallverordnung verschieden gebüsst. Gemäss Angaben von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) werden jedoch in über 95 % der Haushalte die offiziellen Säcke verwendet.

Zwingendes Bundesrecht

Nicht alle Gemeinden in der Schweiz führten die Gebühr – wie schlussendlich vom Bundesgericht verordnet[1] – selbständig ein; manche wurden von ihren Kantonen gezwungen,[2] andere versuchen noch 2013, die Einführung der Gebühr hinauszuschieben.[3]

Referenzen

  1. Bundesgerichtsentscheid im 2011 zur Sackgebühr
  2. Kanton St.Gallen handelte für seine Gemeinden
  3. Bemerkenswerte Begründungen zum Widerstand gegen die Sackgebühr