Seefrachtbrief

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Ein Seefrachtbrief (engl. bill of lading) ist ein Transportdokument und besitzt keinerlei Wertpapiercharakter. Der Seefrachtbrief weist den An-Bord-Verlader der Ware aus.

Grundlagen

Bei der Entgegennahme der Ware ist die Vorlage des Seefrachtbriefs durch den darin genannten Empfänger nicht notwendig, was die Abfertigung am Bestimmungshafen beschleunigen kann. Jedoch darf der Verfrachter (Carrier) die Ladung nur an den im Seefrachtbrief genannten Empfänger ausliefern.

Durch das Ausstellen eines Seefrachtbriefs im Ladehafen ist die Ware bereits im Löschhafen für den Empfänger freigestellt und dieser muss nur noch ausstehende Posten wie die Seefracht und lokale Kosten wie THC & ISPS (Terminal Handling Charge und International Security Port Surcharge) zahlen. Nach Zahlung dieser Kosten kann er sofort über die Ware verfügen.

Inhalt und Form des Seefrachtbriefs

Im Seefrachtbrief müssen folgende Daten enthalten sein:

Ein Seefrachtbrief muss nicht unterschrieben werden. Durch den nicht vorhandenen Wertpapiercharakter ist er nicht handelbar und kann daher auch nicht für ein Akkreditiv (Letter of Credit) genutzt werden.

Rechtliche Grundlagen

Deutschland

Der Seefrachtbrief ist in § 526 des deutschen Handelsgesetzbuches geregelt.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. HGB in der seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 gültigen Fassung.

Literatur

Klaus Ramming, Der Seefrachtbrief, Recht der Transportwirtschaft (RdTW) 10/2013, 373