Sonderanhänger 1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sonderanhänger 1
Sonderanhänger 1 an Kettenkrad Sd.Kfz. 2

Sonderanhänger 1 an Kettenkrad Sd.Kfz. 2

Basisinformation
Modell Sonderanhänger 1
Sd. Ah. 1
Produktionszeit 1942 – .
Varianten Sd. Ah. 1
Sd. Ah. 1/1
Sd. Ah. 1/2
Technische Daten
Eigengewicht 110 kg
Nutzlast 350 kg
Gesamtgewicht 460 kg
Länge 1.860 mm
Breite 1.000 mm
Höhe 848 mm
Bodenfreiheit 250 mm
Bereifung 3,50-19

Der Sonderanhänger 1, auch Sd. Ah. 1 war ein kleiner Einachs-Anhänger der Wehrmacht zum Transport von leichten Lasten. Die offizielle Bezeichnung lautete: Anhänger für das Kleine Kettenkraftrad. Er war speziell zur Verwendung hinter dem Kettenkrad gebaut und wurde ausschließlich dafür verwendet.

Sd. Ah. 1/1 beim Verlegen von Telefonkabeln

Geschichte und Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sonderanhänger 1 (kurz Sd. Ah. 1) war eine Nachfolgeentwicklung des zuvor bei der Reichswehr genutzten Sonderanhängers der ebenfalls als Sd. Ah. 1 bezeichnet war. Als kleines Mehrzweckfahrzeug beim deutschen Militär steht er damit in der Tradition der als Nummer 1 benannten Infanteriefahrzeuge (If.) und Heeresfeldwagen (Hf.), die beispielsweise als Maschinengewehr-Handwagen (If.1) oder als Heeresfahrzeug 1 (Hf.1) bekannt waren. Mit der fortschreitenden Motorisierung der Wehrmacht entstand der Bedarf für ein leichtes Anhängefahrzeug, welches für den Einsatz mit dem Kettenkrad Sd.Kfz. 2 geeignet war. Die offizielle Einführung des besonders für diesen Zweck entwickelten Sd. Ah. 1 wurde im März 1942 bekanntgegeben.[1][2]

Technische Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der komplette Anhänger war eine Schweißkonstruktion aus gepresstem Stahlblech mit festen Bordwänden rundherum. Der oben offene Kasten konnte mit einer Abdeckplane bedeckt werden. Der universell einsetzbare Basisanhänger konnte 350 kg Nutzlast befördern. Die Scheibenräder mit der Bereifung 3.50-19 bestanden aus gepresstem Stahlblech und waren mit dem Vorderrad des Kettenkrades bis auf die Nabe identisch. Ebenso war die Radaufhängung (Drehstabfedern, Schwingarme) mit der des Kettenkrads identisch. Der Anhänger wies eine komplette rückwärtige elektrische Beleuchtungsanlage auf. Zunächst mit einem Schlusslicht, einem NOTEK Abstandsrücklicht und einem Rückstrahler. Später entfiel die separate Schlussleuchte. Weiterhin war eine Schnellwechselvorrichtung für das amtliche Kennzeichen vorhanden. Gemäß den damaligen Vorschriften führte der Sd.Anh. 1 ein Wiederholungskennzeichen des ziehenden Kettenkrads. Angekoppelt wurde der Anhänger mit dem Einheitsprotzhaken. Anders als beim Infanteriekarren If.8 konnten beim Sd. Ah. 1 hinten keine weiteren Anhänger angehängt werden.

Varianten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben dem standardmäßigen einfachen Sd.Anh. 1 für allgemeine Transportaufgaben, gab es noch zwei spezielle Varianten für die Fernmeldetruppe zur Verlegung von Feldtelefonkabeln.

  • Sd.Anh. 1/1 – Anhänger für kleines Kettenkraftrad für Feldfernkabel
  • Sd.Anh. 1/2 – Anhänger für kleines Kettenkraftrad für schweres Feldkabel

Diese Spezialanhänger waren mit Halterungen für die jeweiligen Kabeltrommeln ausgestattet.

Einsatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eingesetzt wurde der Anhänger von Fernmeldetruppen und je nach Verfügbarkeit von anderen Einheiten. Anhand heute (2023) noch vorhandener Anhänger und deren Fahrgestellnummern kann davon ausgegangen werden, dass etwa 4.500 Sonderanhänger 1 produziert wurden. Das entspricht einer Quote von etwa einem Anhänger für je zwei Kettenkräder.

Zulassungsrechtliches in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da das ziehende Kettenkrad zulassungsrechtlich eine schnelllaufende Zugmaschine ist, sind mitgeführte Anhänger ebenfalls zulassungspflichtig. Wenn also ein Sd.Anh. 1 heute hinter einem Kettenkrad in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden soll, so muss er regulär zugelassen sein. Er benötigt eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein eigenes amtliches Kennzeichen und er ist steuer-, haftpflichtversicherungs- und hauptuntersuchungspflichtig.

Wird der Sd.Anh. 1 hingegen hinter einem Kraftrad mitgeführt, so entfällt die Zulassungspflicht und wegen des Baujahrs auch die Betriebserlaubnispflicht. Es muss das Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs geführt werden.

Die zulassungsrechtliche Situation in anderen Ländern kann abweichen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Horst Beiersdorf: KfZ-Anhänger der Wehrmacht 1935 - 1945. Podzun-Pallas, Friedberg 1994, ISBN 3-7909-0454-6.
  • Wolfgang Fleischer: Typenkompass Deutsche Heeresfahrzeuge. Anhänger und Sonderanhänger bis 1945. Motorbuch, Stuttgart 2015, ISBN 3-613-03804-8.
  • Oberkommando des Heeres (Hrsg.): Dienstvorschrift D 624/1. Kleines Kettenkraftrad (Sd.Kfz. 2) Typ HK 101 Gerätebeschreibung. Berlin 28. Oktober 1942.
  • Oberkommando des Heeres (Hrsg.): Dienstvorschrift D 618/3. Anhänger für das Kleine Kettenkraftrad, Gerätebeschreibung, Bedienungsanweisung und Ersatzteilliste. Berlin 30. Juni 1943.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Sonderanhänger 1 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wolfgang Fleischer: Typenkompass Deutsche Heeresfahrzeuge. Anhänger und Sonderanhänger bis 1945. Motorbuch, Stuttgart 2015, ISBN 3-613-03804-8.
  2. Wehrmacht (Hrsg.): Heeresverordnungsblatt 1942 Teil C, Blatt 8, Nr.178. Berlin 16. März 1942.