Spurius Larcius

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Rekonstruktion der mutmaßlichen Belagerung Roms 508 v. Chr. (Spurius Larcius auf dem rechten Flügel)

Spurius Larcius Flavus aus der Gens Larcia war der Sage nach in den Jahren 506 und 490 v. Chr. römischer Konsul.[1] Seine Amtskollegen sollen Titus Herminius Aquilinus bzw. Quintus Sulpicius Camerinus Cornutus gewesen sein.

Die Identität des Larcius ist nicht sicher, da er in seinem ersten Konsulat unter verschiedenen Namen geführt wird: Sp. Larcius bei Livius[2] und Dionysios[3], Rufo et Aquilino in den fasti consulares; sein zweites Konsulat ist bei Livius und Cassiodor gar nicht erwähnt. Die jüngere Annalistik setzt Larcius in Zusammenhang mit unterschiedlichen Ereignissen seiner Zeit. Im Jahr 508 soll er gemeinsam mit Horatius Cocles und Titus Herminius gegen Porsenna gekämpft haben, wo er zusammen einer der letzten Verteidiger der Pons Sublicius gewesen sein soll.[4] Außerdem soll er an der Seite seines Amtskollegen an einem Gefecht gegen die Etrusker[5] teilgenommen und Getreidevorräte beschafft haben.[6] Dionysios nennt ihn auch im Zusammenhang mit der Diktatur des Titus Larcius[7], zählt ihn mit seinem Amtskollegen im zweiten Konsulat zu den fünf an Coriolanus gesandten Konsularen[8] und erklärt ihn schließlich zum Interrex, der im Jahr 482 v. Chr. die Comitien abgehalten haben soll.[9]

Robert Werner hält Spurius Larcius für eine historische Persönlichkeit, da der Gentilnamen etruskischen Ursprungs ist und die Larcier nur in der Frühphase der Republik erwähnt werden, spätere Interpolationen daher nicht anzunehmen sind, datiert jedoch Spurius Larcius - wie auch Titus Herminius - in die späte Königszeit, so dass die Ämter des Larcius in der Frühphase der Republik zu streichen wären.[10]

Literatur

Weblinks

Commons: Spurius Larcius – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. T. Robert S. Broughton: The Magistrates Of The Roman Republic. Vol. 1: 509 B.C. - 100 B.C.. Cleveland / Ohio: Case Western Reserve University Press, 1951. Unveränderter Nachdruck 1968. (Philological Monographs. Hrsg. von der American Philological Association. Bd. 15, Teil 1), S. 6 und S. 18
  2. Livius 2,15,1.
  3. Dionysios 5,36,1.
  4. Livius 2,10,6f.; Dionysios 5,23,2ff.; 5,24,1; Plutarch, Poplicola 16,6.
  5. Livius 2,11,7–10.
  6. Dionysios 5,26,3
  7. Dionysios 5,75,4.
  8. Dionysios 8,22,4.
  9. Dionysios 8,90,5; siehe auch: T. Robert S. Broughton: The Magistrates Of The Roman Republic. Vol. 1: 509 B.C. - 100 B.C.. Cleveland / Ohio: Case Western Reserve University Press, 1951. Unveränderter Nachdruck 1968. (Philological Monographs. Hrsg. von der American Philological Association. Bd. 15, Teil 1), S. 23
  10. Zur ausführlichen Begründung dieser These vergleiche Robert Werner: Der Beginn der römischen Republik. Historisch-chronologische Untersuchungen über die Anfangszeit der libera res publica. München / Wien: R. Oldenbourg Verlag, 1963, S. 267