Staatsanwaltschaft Berlin

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Die Staatsanwaltschaft Berlin ist die Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde des Landes Berlin und die größte Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Behörde hat ihren Sitz in Berlin in der Turmstraße 91 im Kriminalgericht Moabit und unterhält Außenstellen in den Gebäuden Kirchstraße 7, Turmstraße 22 und im Westhafen (Archiv). Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin ist Andreas Behm, dessen ständiger Vertreter Oberstaatsanwalt Jörg Raupach. Dieser leitet zugleich die Hauptabteilung 1, die mit zwei Abteilungen – Haushalt/Logistik/Justitiariat und Personalverwaltung – den Verwaltungsbereich bildet. Dem Leitenden Oberstaatsanwalt direkt unterstellt ist die gesonderte Einheit B.A.S.I.C.

Geschichte

Die Institution der Berliner Staatsanwaltschaft besteht seit dem 1. Oktober 1846.[1]

Organisation

Der operative Bereich ist in sechs Ermittlungshauptabteilungen (Hauptabteilungen 3–8) und eine Hauptabteilung Vollstreckung (Hauptabteilung 9) untergliedert, die jeweils von einem Hauptabteilungsleiter geleitet werden.

Während die Hauptabteilung Vollstreckung aus zwei Abteilungen besteht, verteilen sich insgesamt 35 Abteilungen auf die sechs Ermittlungshauptabteilungen. Den Kern bilden dreizehn Abteilungen für allgemeine Delikte – aufgrund der Zuständigkeitszuordnung nach Beschuldigtennamen auch „Buchstabenabteilungen“ genannt –, in denen alle Verfahren gegen Erwachsene bearbeitet werden, die nicht in die Zuständigkeit einer Spezialabteilung fallen. Daneben gibt es sieben Abteilungen für von jugendlichen oder heranwachsenden Beschuldigten begangene Delikte, davon eine mit der Spezialzuständigkeit für sogenannte „Intensivtäter“.

Es gibt folgende Spezialabteilungen:

Ermittlungsverfahren

Den größten Anteil der staatsanwaltschaftlichen Arbeit macht die Ermittlungstätigkeit aus. Die Zahl der Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft auf Anzeige hin oder von Amts wegen gegen bekannte Täter die Ermittlungen eingeleitet hat, betrug im Jahr 2007 insgesamt 144.157; hinzu kamen 58.739 Verfahren gegen unbekannte Täter.

Die Verteilung der Eingänge bei den insgesamt von der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft Berlin – 302.454 Verfahren (2007) – bearbeiteten Bekannt-Sachen sah wie folgt aus:

Strafvollstreckung

Die Vollstreckung der Strafen erfolgt durch die Staatsanwälte und Rechtspfleger der Hauptabteilung 9, die nicht nur für die Verbüßung der Freiheitsstrafen sorgen und die Bewährungen überwachen, sondern sich vor allem mit der Beitreibung von Geldstrafen befassen. Diese machen mit 79 Prozent den Großteil aus, 12 Prozent sind Freiheitsstrafen oder Maßregeln, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. 9 Prozent der Vollstreckungen betreffen Freiheitsstrafen und Maßregeln ohne Bewährung. Das Volumen der Geldstrafen, die im Jahr 2007 zur Vollstreckung eingeleitet wurden, betrug insgesamt 36.722.667,50 Euro. Einer Vielzahl von Verurteilten wird allerdings gestattet, die Geldstrafe abzuarbeiten. Im Jahr 2007 wurde in 7.450 Fällen die Tilgung der Geldstrafen durch freie Arbeit bewilligt. (Stand: 2007)

Personal

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin sind (Stand: 2007) insgesamt 921 Mitarbeiter als Vollzeitkräfte sowie mit unterschiedlichen Teilzeitmodellen beschäftigt. Von diesen Beschäftigten sind 314 Staatsanwälte, darunter 45 Oberstaatsanwälte sowie 37 Assessoren. Während sich der Frauenanteil in diesem Bereich auf insgesamt 48 Prozent belief, macht er bei der erstgenannten Untergruppe lediglich 16 Prozent aus, bei den Assessoren hingegen 62 Prozent. Dem höheren Dienst der Staatsanwaltschaft gehören zudem 14 Wirtschaftsreferenten an, die den für die Bearbeitung von Strafsachen zuständigen Staatsanwälten bei der betriebswirtschaftlichen Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte zur Seite standen.

Im gehobenen Dienst, dem die Rechtspfleger zuzuordnen sind, waren 2007 insgesamt 95 Personen mit 82,2 Arbeitskraftanteilen beschäftigt, der Frauenanteil in diesem Bereich betrug 78 Prozent.

Den größten Teil des Personals der Staatsanwaltschaft Berlin machen die Servicekräfte, die überwiegend auf den Geschäftsstellen eingesetzt sind, und die Justizwachtmeister aus.

Instanzenzug

Die nächsthöhere Instanz ist die Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin[2]

  • seit 2006: Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Behm
  • 1995–2006: Generalstaatsanwalt Hans-Jürgen Karge
  • 1990–1994: Generalstaatsanwalt Hans-Joachim Heinze
  • 1976–1990: Generalstaatsanwalt Wolfgang Treppe
  • 1965–1976: Generalstaatsanwalt Diether Dehnicke
  • 1961–1965: Generalstaatsanwalt Lothar Münn
  • 1956–1960: Generalstaatsanwalt Hans-Helmuth Görcke
  • 1954–1955: Generalstaatsanwalt Richard Preuß
  • 1952–1954: Generalstaatsanwalt Georg Brühl
  • 1945–1951: Generalstaatsanwalt Hermann Loerbroks

Literatur

  • 1. Bericht der Berliner Strafverfolgungsbehörden, Hrsg.: Der Generalstaatsanwalt in Berlin, 2008
  • 2. Bericht der Berliner Strafverfolgungsbehörden, Hrsg.: Der Generalstaatsanwalt in Berlin, 2010
  • Peter Neumann: Staatsanwälte auf Abwegen. Berlin spart. In: Berliner Zeitung. 20. November 2012.
  • Sigrid Averesch: Dem König waren die Richter zu lax. Vor 150 Jahren gründete Friedrich Wilhelm IV. die Berliner Staatsanwaltschaft. In: Berliner Zeitung. 2. Oktober 1996.
  • Görcke gefeuert. In: DER SPIEGEL. 23. November 1960.
  • "b.k., Berlin": Justitia an der Spree. In: DIE ZEIT. 25. November 1960.
  • Insel ohne Moral. In: DER SPIEGEL. 30. November 1960.
  • Hans-Wolfgang Treppe: Einhundertfünfzig Jahre Staatsanwaltschaft in Berlin. Die Geschichte der "objektivsten Behörde im Staate". In: Der Bär von Berlin. Jahrbuch 1996 des Vereins für die Geschichte Berlins. 1996.
  • Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz: Die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980, De Gruyter, Berlin 1982. ISBN 978-3110086799.
  • Detlev Achhammer: Die Rolle der Berliner Staatsanwaltschaft bei der Herstellung der Rechtseinheit Berlins 1989/1990: Ein Erlebnisbericht, LIT, Berlin/Münster 2011. ISBN 978-3-643-11511-9.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Sigrid Averesch: Dem König waren die Richter zu lax, Berliner Zeitung, 1996
  2. Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz, 1982, S. 279