Statut von Westminster (1285)

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Das Statut von Westminster von 1285, auch bekannt als Statut von Westminster II, kodifizierte das bestehende Recht in England.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Statut war eines von zwei englischen Statuten dieses Namens, die größtenteils von Robert Burnell verfasst und während der Herrschaft von Eduard I. verabschiedet wurden. Es machte detaillierte Vorgaben, welche Aufgaben und Vollmachten die Beamten der königlichen Kanzlei hatten und enthielt auch das Kapitel De donis conditionalibus, das das althergebrachte normannische Eigentumsrecht in englisches Recht umsetzte.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Great Britain: The Statutes at Large: From the Magna Charta, to the End of the Eleventh Parliament of Great Britain, Anno 1761 [continued to 1807]. J. Bentham, 1762 (englisch, google.com [abgerufen am 25. November 2022]).
  • Westminster, Statutes of. In: 1911 Encyclopædia Britannica. Volume 28 (wikisource.org [abgerufen am 25. November 2022]).