Stopfenwalzverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Stopfenwalzverfahren ist ein Walzverfahren für die Herstellung nahtloser Stahlrohre.

Stopfenwalzanlagen sind maßgeblich auf Stiefel zurückzuführen. Stiefelwalzwerke bestanden ursprünglich aus Lochschrägwalzanlage, Streckschrägwalzanlage, Stiefelscher Stopfenwälzanlage und mindestens einer Glättwalzanlage vor einer nachgeschalteten Reduzierwalzstraße als Fertigstufe. Weil nach den vielen Verfahrensstufen vom Loch- bis zur Reduzierwalzstraße am Rohr ein hoher Temperaturverlust auftrat, wurden in der Regel die Rohre nach dem Glättwalzen noch einmal in einem eigens dafür vorgesehenen Ofen auf Reduzierwalztemperatur nacherwärmt.

Die ursprüngliche Stiefel-Stopfenwalzanlage hatte Walzen mit mehreren nebeneinander eingeschnittenen Kalibern. Später wurden einkalibrige Stopfen-Walzanlagen entwickelt, weil die mehrkalibrigen Walzen infolge der Durchbiegungen zu Ungenauigkeiten des Walzproduktes führten.

Bei Stopfenwalzwerken wird ein Hohlblock über einen feststehenden, sich an einer Stange abstützenden Stopfen, vorzugsweise in zwei bis drei Stichen zu einer Luppe ausgewalzt. Nach jedem Stich wird die Luppe gegen die Walzrichtung durch einen Treibapparat von der Stange abgezogen und um 90 Grad gedreht dem nächsten Stich zugeführt. Die Stopfen werden nach jedem Stich gewechselt.[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Über den Lochvorgang im Stiefelwalzwerk unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchung und des Verhaltens des Lochstopfens – 1929 von Körber Friedrich und Simoneit Karl

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Patent DE4213276C2: Verfahren zum Herstellen nahtloser Rohre nach dem Stopfenwalzverfahren. Angemeldet am 16. April 1992, veröffentlicht am 23. Mai 1996, Anmelder: Mannesmann AG, Erfinder: Karl Heinz Häusler.