Sub auspiciis

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Der Ehrenring bis Oktober 2013, dessen Siegelplatte das stilisierte Bundeswappen sowie die Worte „sub auspiciis Praesidentis“ enthält

Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (lat. Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten), oft als sub-auspiciis-Promotion abgekürzt, bezeichnet eine besondere Form der Promotion, die die höchstmögliche Auszeichnung von Studienleistungen in Österreich darstellt.

Geschichte

Diese Tradition geht noch auf das Kaiserreich zurück. Die besten Studenten wurden in Anwesenheit des Kaisers (oder eines dazu bestimmten Stellvertreters) promoviert, „sub auspiciis Imperatoris“. Der Bundespräsident ist als Staatsoberhaupt Rechtsnachfolger dieser Tradition, es entstand die „Promotion sub auspiciis Praesidentis rei publicae“. Sie beruht ebenfalls auf römischer Tradition (auspicium).

Voraussetzungen

Um „sub auspiciis“ promoviert zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden:

  1. Alle Oberstufenklassen (Schulstufen 9 bis 12) müssen mit „ausgezeichnetem Erfolg“ abgeschlossen worden sein.
  2. Die Matura muss mit „ausgezeichnetem Erfolg bestanden“ worden sein.
  3. Alle Fachprüfungen und Rigorosen sowie die Diplom-/Masterarbeit und Dissertation müssen mit „Sehr gut“ bewertet worden sein.
  4. Die Studiendauer darf maximal der Durchschnittsstudiendauer entsprechen, es sei denn, es liegen für eine Verzögerung triftige Gründe vor.
  5. Die Lebensführung inner- und außerhalb der Universität muss auszeichnungswürdig sein (Prüfung anhand von Lebenslauf und Strafregisterauszug).

Die Voraussetzungen werden vom Senat der Universität per Bescheid festgestellt und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie der Präsidentschaftskanzlei zur Genehmigung vorgelegt. Während herkömmliche Promotionen nur formalen Charakter haben, dürfen sub-auspiciis-Kandidaten bis zu ihrer Promotion den akademischen Grad Doktor nicht führen.

Feier

Die Promotionsfeier selbst ist ein besonderer Festakt für die Kandidaten, die sub auspiciis promovieren und findet in Anwesenheit des Bundespräsidenten statt (Er kann allerdings einen Vertreter entsenden, was in der Praxis grundsätzlich nur bei Krankheit geschieht). An der Universität Wien findet die Promotion sub auspiciis praesidentis traditionell am dies academicus (Gründungstag) der Universität, dem 12. März, statt.

Nach der eigentlichen Promotion mit der Eidesformel und dem Gelöbnis verleiht der Bundespräsident dem nunmehrigen Doktor den Ehrenring mit der Aufschrift „sub auspiciis Praesidentis“.

In Österreich promovieren derzeit durchschnittlich etwa 20 Studenten pro Jahr „sub auspiciis“ (von insgesamt rund 2500 Promovenden jährlich). In den ersten 60 Jahren seit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Verleihung des Doktorats unter den Auspizien des Bundespräsidenten am 5. März 1952 fanden 1042 entsprechende Promotionen statt.[1] Sieben Personen ist es seit 1952 gelungen, in jeweils zwei Fächern „sub auspiciis“ zu promovieren.[2][3][4]

Literatur

  • Walter Brunner: Die Promotio sub auspiciis. 2., ergänzte Auflage. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Wien 1990, ISBN 3-85456-231-4.
  • Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Hrsg.): Im Zeichen der Ringe. 60 Jahre Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten, Wien 2012 (mit namentlicher Auflistung der über 1000 sub auspiciis Promovierten im Zeitraum 20. Dezember 1952 bis 5. März 2012).

Einzelnachweise

  1. 60 Jahre "Sub auspiciis"-Promotion - Karlheinz Töchterle: Lobens- und bemerkenswerte Leistungen. In: APA-OTS. 6. März 2012;.
  2. 25-Jähriger zwei Mal "sub auspiciis" promoviert - ORF ON Science. In: orf.at.
  3. Zum zweiten Mal "sub auspiciis" promoviert - ooe.ORF.at. In: orf.at.
  4. Tiroler Tageszeitung Online: Student promovierte zum zweiten Mal in Innsbruck „sub-auspiciis“. In: Tiroler Tageszeitung Online.

Weblinks

Commons: Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien