Nachfolge
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Nachfolge, Sukzession (früher Succession, von lateinisch succedere ‚nachrücken, nachfolgen‘, Adjektiv/Adverb sukzessiv ‚allmählich‘, ‚schrittweise‘) bezeichnet:
- die Rechtsnachfolge, z. B. in Beruf, Amt, Familie; siehe auch Übertragung, Vollmacht
- die Amtsnachfolge in bestimmten Bereichen, z. B. bei Sukzession von Päpsten; vgl. auch Kirchenamt (Stellung)
- die Übertragung einer Forderung von einem auf einen anderen Gläubiger, Zession, siehe Abtretung
- die Thronfolge
- die Erbfolge
- im Völkerrecht die Staatennachfolge, siehe Nachfolgestaat
- die Nachfolge der Bischöfe verschiedener Kirchen, siehe Apostolische Sukzession
- die Abfolge von (System-)Zuständen in der Botanik, Zoologie und Ökologie, siehe Sukzession (Biologie)
Siehe auch:
- Sukzessive Approximation (Iteration)
- Translatio imperii
- Renovatio imperii
- Jesusnachfolge, Jesusgleichnisse
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