Syndicus der Freien Hansestadt Bremen

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Syndicus der Freien Hansestadt Bremen (auch historisch als Stadtsyndicus bezeichnet) waren die Syndici, die als Rechtsgelehrte und später als Juristen den Bremer Rat und später dann den Senat der Freien Hansestadt Bremen berieten, für ihn Aufträge ausführten und später Dienststellen leiteten. Heute ist die Stelle auch mit der eines Staatsrates vergleichbar.

Die Syndici nahmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Rats bzw. des Senats teil. Sie hatten Aufgaben vor Gericht, in der Kanzlei des Rats oder des Senats, im Archiv und andere übertragene Aufgaben zu erfüllen. Der Syndicus stand zumeist an der Spitze der Rats- oder Senatskanzlei.

Geschichte

Johann Wachmann der Jüngere, Syndicus im 17. Jahrhundert

Das Amt Syndicus ist in Bremen seit 1492 überliefert. Seit 1634 gab es auch das Amt des Vice-Syndicus. Die Bezeichnung 1. Syndicus und 2. Syndicus ist in den Quellen zu finden. Das Amt − zunächst auf Zeit vergeben − wurde dann unbefristet, und es endete oftmals erst mit dem Tod das Amtsinhabers.

Diese Stelle war jedoch nicht zu allen Zeiten besetzt. Zeitweise, vor allem im 18. Jahrhundert, wurde das Amt mit dem des Archivars gleichgesetzt. Während der Franzosenzeit gab es in Bremen keine Syndici. 1813 wurde die Position wieder eingeführt. Seit 1823 wurde die Senatskanzlei jedoch von einem Senator mit der Bezeichnung Direktor geleitet. Die beiden Syndici waren juristische Berater. Am 19. April 1849 wurde dieses Amt aufgelöst. Seit 1913 gab es dann wieder Syndici als Vertreter einzelner Senatoren. 1921 nahmen sechs Syndici die Aufgabe wahr; sie wurden nunmehr Staatsräte genannt. Nur der Leiter des Staatsarchivs Bremen behielt zunächst den Titel Syndicus, wurde dann aber seit 1933 als Staatsarchivar bezeichnet.

Weitere Hinweise

Als Syndikus (griech. σύνδικος) wird ansonsten heute ein Rechtsanwalt bezeichnet, der aufgrund eines ständigen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitskraft einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber (z. B. Unternehmen, Verband, Stiftung) zur Verfügung stellt. So hatte und hat auch die bremischen Kaufmannschaft – heute vertreten durch die Handelskammer Bremen – einen Syndikus.

Hamburg kennt den vergleichbaren Senatssyndicus, der heute als Staatsrat bezeichnet wird und der als Beamter einem Senator als Leiter einer senatorischen Behörde beigegebenen war.

Bekannte Bremer (Stadt-) Syndici

Auswahl, zeitlich geordnet

Siehe auch

Literatur

Weblinks