Synode

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Dieser Artikel erläutert den kirchlichen Begriff Synode, wie er in evangelischen und altkatholischen Kirchen benutzt wird; zum frühchristlichen und römisch-katholischen Verständnis siehe Konzil.

Eine Synode besteht in evangelischen[1], anglikanischen[2] und altkatholischen[3] Kirchen aus gewählten Laien und Geistlichen, welche die Gesamtheit der Kirchenmitglieder repräsentieren.

Solche Synoden (nicht ganz zutreffend auch „Kirchenparlament“ genannt) entscheiden über wesentliche Fragen des kirchlichen Lebens.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Grundordnung der EKD, Artikel 22 ff.
  2. Beispiel London
  3. Kirchenrecht der Alt-Katholische Kirche in Deutschland
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