Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch

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Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen (kurz Sächsisches BGB) trat am 1. März 1865 im Königreich Sachsen in Kraft.[1]

Bereits 1763 wurde im damaligen Kurfürstentum Sachsen offiziell über eine Privatrechtskodifikation nachgedacht. Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen wurde am 2. Januar 1863 durch die Publikationsverordnung verkündet und trat am 1. März 1865 in Kraft. Es galt bis zum 1. Januar 1900 als das Bürgerliche Gesetzbuch als Reichsgesetz in Kraft gesetzt wurde. Dieses BGB war seinerseits auch durch das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch als modernste Kodifikation seiner Zeit beeinflusst worden.

Derzeit werden die Materialien zu den Entwürfen von 1852, 1860 sowie zur Endfassung 1863 in einem Gemeinschaftsprojekt von Frank Ludwig Schäfer von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Christian Hattenhauer von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg erfasst[2]. Die Materialien werden der Öffentlichkeit in einer Datenbank frei zugänglich zur Verfügung gestellt.

Literatur

  • Christian Ahcin: Zur Entstehung des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen von 1863/65. Verlag Vittorio Klostermann, 1996, ISBN 978-3-465-02840-6.

Einzelnachweise

  1. Gernot Kocher, Markus Steppan: Privatrechtsentwicklung und Rechtswissenschaft in Österreich, Verlag Böhlau Wien, 1997, ISBN 978-3-205-98491-7, S.67
  2. Vgl. DFG Gepris http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS/?module=gepris&task=showDetail&context=projekt&id=198627044