Tatort: Der Fall Geisterbahn

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Episode 16 der Reihe Tatort
Episodenliste

Der Fall Geisterbahn ist der 16. Fernsehfilm der Tatort-Krimireihe. Vom Hessischen Rundfunk produziert wurde die Episode am 12. März 1972 im Ersten Programm der ARD erstmals ausgestrahlt. Es handelt sich um den 2. Fall von Kommissar Konrad, dargestellt von Klaus Höhne.

Handlung

Auf dem Rummelplatz vergnügt sich Kriminalhauptmeister Klipp vom Einbruchsdezernat am Schießstand, während sich im Schaustellerwagen der Familie Forster ein handfester Ehekrach abspielt. Nachdem Klipp auch bei einer Wahrsagerin hereingeschaut hat, findet er Otto Forster erschossen in einer der Gondeln von dessen Geisterbahn. Klipp sichert umsichtig den Tatort und die Zeugen und wartet, bis Kommissar Konrad von der Mordkommission eintrifft.

Die Ehefrau Forsters scheint nicht sonderlich erschüttert – sie ist gerade auf dem Weg zu ihrer Mutter, der besagten Wahrsagerin. Konrad und Klipp befragen die Angestellten der Geisterbahn, die sich wenig kooperativ geben. Sie fahren die Bahn ab, um sich ein Bild zu machen, und entdecken ein zweites Einschussloch in einer Figur. Am Hinterausgang spricht sie der alte Paul Horn an, und erzählt, dass der Tote ein sehr unangenehmer Zeitgenosse gewesen sei.

Am nächsten Morgen verunglückt Horn. Er kann Klipp und Konrad mit seinen letzten Worten noch vor „irgendwelchen Kontakten“ warnen. Forsters Witwe ist davon überzeugt, dass es Mord war und kein Unfall. Klipp lässt sich die Adresse von Zink, dem Eigentümer der Geisterbahn und einiger anderer Schaugeschäfte, geben und ruft Kommissar Konrad an. Dieser verkündet Klipp, dass er aufgrund des großen Personalmangels bei der Mordkommission den Fall Geisterbahn komplett übernehmen dürfe. Sofort stürzt der Kommissar sich in die Arbeit und sucht Zink auf. Dessen Villa zeugt von üppigem Reichtum, was nicht so recht zu dem kargen Leben der Schausteller passt.

Klipp verfolgt Zink heimlich bis zum Güterbahnhof und kann in Erfahrung bringen, dass eine Zugmaschine und zwei Wagen für Zink verladen werden. Heimlich verstaut Zink noch eine Kiste auf dem Waggon, doch bevor der Zug sich in Richtung Grenze bewegen kann, zieht Klipp die Zollfahndung hinzu. Zolloberinspektor Kressin trifft ein, lässt sich die ominöse Kiste zeigen und findet im doppelten Boden Päckchen mit Heroin. Klipp informiert Konrad, und mit Polizeiverstärkung geht es zu Zink, der sofort eine Schießerei beginnt, dann aber festgenommen wird. Er schwört jedoch, kein Mörder zu sein.

Klipp fährt noch einmal zu Forsters Witwe, die ihre Mutter kurzfristig ins Krankenhaus einliefern musste. Auf dem Sterbebett gesteht die Wahrsagerin, dass Zink Forster mit der Rauschgiftsache fest in der Hand hatte, Forster aber aussteigen wollte. Seinen Frust darüber habe er an seiner Familie ausgelassen und auch sein Kind geschlagen, immer und immer wieder. Das habe sie als Großmutter nicht mehr ertragen können und Forster erschossen, da sie ohnehin nicht mehr lange zu leben habe.

Sonstiges

Der Ort der Handlung wird nicht erwähnt. Die meisten Fahrzeuge fahren mit Kennzeichen, die mit fiktiven Buchstaben-Kombinationen beginnen: Der Leichenwagen mit "RL", Klipp fährt einen VW Käfer mit "OAS", auch der Wagen von Zink trägt das Kennzeichen "OAS". Die Geisterbahn-Fahrzeuge tragen das Kennzeichen OL (Oldenburg). Jedoch sieht man einige Wagen, speziell einen VW-Bus der Polizei, mit Kennzeichen DO (Dortmund). Die Schausteller der Kirmes stehen auf dem alten Festplatz in Castrop-Rauxel. Das lässt darauf schließen, dass ein großer Teil des Filmes in Castrop-Rauxel gedreht wurde, zumal zur Zeit der Dreharbeiten die Polizei aus Castrop-Rauxel noch zu Dortmund gehörte, darum auf dem Polizeiauto das Kennzeichen DO. Kressin fährt natürlich einen Sportwagen mit einer Kölner Nummer.

Hintergrund

Bei der Erstausstrahlung am 12. März 1972 im Deutschen Fernsehen erreichte der Film eine Einschaltquote von 59 %.[1] Der Fall Geisterbahn ist mit 73 Minuten einer der kürzesten Tatorte und gehört zu den sogenannten „Giftschrank-Folgen“. Dabei handelt es sich um Folgen, die mit einem senderinternen Sperrvermerk versehen sind und bis auf weiteres nicht ausgestrahlt werden dürfen. Die Produktionsfirma Horst Film GmbH & Co. KG Berlin musste kurz nach der Erstsendung Konkurs anmelden, und daher sind die Lizenzrechte nicht ganz klar. Deshalb hat der Hessische Rundfunk bis zur Klärung von Wiederholungen abgesehen.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Fall Geisterbahn bei tatort-fundus.de, abgerufen am 21. März 2013
  2. Erörterung bei tatort-fundus.de, abgerufen am 21. März 2013