Treppenlauf (Bauteil)
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Treppenlauf (engl.: Flight) und Treppenabsatz (engl: Landing)
Als Treppenlauf bezeichnet man den Teil einer Treppe, der sich aus den Treppenstufen zusammensetzt. Ein Treppenlauf besteht aus mindestens drei aufeinanderfolgenden Stufen.
[Bearbeiten] Länge
Das Mass für die Treppenlauflänge wird waagerecht zwischen Vorderkante Antrittsstufe und Vorderkante Austrittsstufe an der Lauflinie gemessen.
[Bearbeiten] Breite
- Das Maß der Treppenlaufbreite wird unmittelbar über der Stufe zwischen den Wangen gemessen. Dieses Maß ist nicht gleichzusetzen mit der nutzbaren Treppenlaufbreite.
- Die nutzbare Treppenlaufbreite wird in Höhe des Handlaufes zwischen der Oberfläche Treppenhauswand und Innenkante des Handlaufes oder zwischen den Handläufen gemessen
- Die nutzbare Treppenlaufbreite bei notwendigen Treppen in Wohnhäusern mit bis zu zwei Wohnungen beträgt 80 bis 90 cm.
- Bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohnungen ist die nutzbare Treppenlaufbreite für notwendige Treppen 1,00 m, in Berlin und Hamburg 1,10 m.
- In Hochhäusern beträgt die nutzbare Treppenlaufbreite mindestens 1,25 m.
- Für Schulen, Krankenhäuser und Theater gilt eine nutzbare Mindestbreite von 1,20 m.
- Nach der Versammlungsstättenverordnung bemisst sich die nutzbare Treppenlaufbreite nach der Anzahl der auf diesen Rettungsweg angewiesenen Personen. Er beträgt 1,20 m für je 200 Personen (im Freien je 600 Personen) und darf maximal 2,40 m breit sein.
- In der Geschäftshausverordnung ist eine nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 2,00 m und maximal 2,50 m angegeben.
- Die Garagenverordnung fordert eine nutzbare Treppenlaufbreite von 1,00 m.
- Alle baurechtlich nicht notwendigen Treppen müssen eine nutzbare Treppenlaufbreite von 0,50 m haben.
[Bearbeiten] Begriffe
- Treppenarme sind die Folge von einzelnen Treppenläufen bei mehreren mehrläufigen Treppen.

