UN-Mandat

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Der Begriff UNO-Mandat (teilweise auch UN-Mandat) wird benutzt, um den Auftrag einer langfristig angelegten internationalen (Friedens)mission zu beschreiben, welcher von dem UNO-Sicherheitsrat autorisiert wurde.

Ein UNO-Mandat können nur die fünf festen Mitglieder, sowie die stetig wechselnden 10 Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats beschließen. Ein UNO-Mandat für Friedenstruppen kann nach Kapitel VI oder VII der UNO-Charta erteilt werden.

Von einem sogenannten robusten Mandat im Sinne des Kapitels VII (Artikel 42) der UNO-Charta spricht man, wenn den eingesetzten „Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen“ erlaubt sind, das heißt, es existiert eine abgesicherte Rechtsbasis zum Einsatz von Waffen durch die UNO-Friedenstruppen. Die UN-Einsätze im Kongo oder Osttimor sind Beispiele für ein robustes Mandat.

Darüber hinaus wird bisweilen auch eine Friedenserzwingung als „Intervention mit UN-Mandat“ o. ä. bezeichnet.[1]

Einzelnachweise

  1. spiegel.de: Bericht über die Haltung deutscher politischer Parteien zu einem möglichen Militäreinsatz im Bürgerkrieg in Syrien (deutsch, abgerufen am 27. August 2013)