Unterbringungsgesetz (Saarland)

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Basisdaten
Titel: Gesetz Nr. 1301 über die Unterbringung psychisch Kranker
Kurztitel: Unterbringungsgesetz
Abkürzung: UBG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Saarland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 10. Dezember 1969 (Amtsbl. 1970 S. 22)
Inkrafttreten am:
Letzte Neufassung vom: 11. November 1992 (Amtsbl. S. 1271)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 1993
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 9. April 2014 (Amtsbl. I S. 156)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Mai 2014
Außerkrafttreten: 16. März 2022
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Unterbringungsgesetz war ein Landesgesetz des Saarlands. Es regelte die Unterbringung, soweit sie nicht nach BGB oder StGB erfolgt.

Ein Hintergrund war die saarländische Psychiatrie-Reform in den 1990er Jahren: die wohnortnahe Versorgung sollte sichergestellt werden.[1]

2013 entstand ein Handlungsbedarf zur Regelung der Zwangsbehandlung.[2]

Das UBG wurde zum 16. März 2022 durch das Gesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen ersetzt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Psychiatrie Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, abgerufen am 8. November 2018
  2. Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes. Landtag des Saarlandes, Drs. 15/672 vom 12. November 2013