Unterschriftensammlung

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Unterschriftensammlung, auch Unterschriftensammeln, ist (u.a.) im politischen Leben von Bedeutung.

Das Petitionsrecht, welches sich Ende 18./Anfang 19. Jahrhunderts aus dem französischen Recht verbreitete,[1] wie v.a. auch die späteren politischen Rechte, die u. a. auch das Recht auf Volksinitiative oder Referendum gewährleisten, setzen i. d. R. eine bestimmte Anzahl von Unterschriften voraus, die innerhalb einer bestimmten Frist gesammelt werden müssen, damit sie als gültig betrachtet werden. Auch vor der Wahlen werden Unterschriften für Kandidaten gesammelt.

Die Unterschriften können, neben dem herkömmlichen Weg mit der Unterschrift auf Papier, auch auf elektronischem Wege gesammelt werden – sogenanntes e-Collecting.

Siehe auch

im weiteren:

Einzelnachweise

  1. Petitionsrecht, Gerold Steinmann, 27. September 2010, Historisches Lexikon der Schweiz