Verwaltungsgerichtshof Darmstadt
Der Verwaltungsgerichtshof Darmstadt war das Verwaltungsgericht im Großherzogtum Hessen bzw. Volksstaat Hessen mit Sitz in Darmstadt.
Geschichte
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden mit dem Gesetz „Betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen“ vom 12. Juni 1874[1] Kreisausschüsse und Provinzialausschüsse gebildet. Die Kreisausschüsse bestanden aus dem Kreisrat (Landrat) und sechs vom Kreistag gewählten Mitgliedern. Er war einerseits Verwaltungsorgan, hatte aber auch die Funktion eines Verwaltungsgerichtes für bestimmte Verwaltungsangelegenheiten. Gegen Entscheidungen des Kreisausschusses war Rekurs beim Provinzialausschuss möglich. Dieser bestand aus dem Provinzialdirektor und weiteren vom Provinzialtag gewählten Mitglieder.
Als Berufungsinstanz wurde mit Gesetz vom 11. Januar 1875 der Verwaltungsgerichtshof Darmstadt eingerichtet. Das Gericht mit Sitz in Darmstadt war jedoch nicht für alle Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Mit der Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 8. Juli 1911 wurden die Zuständigkeiten zusammengefasst und erweitert. Nun war das Gericht auch für den wichtigen Bereich der Polizeiangelegenheiten zuständig. Die Richter des Gerichts rekrutierten sich zum einen aus erfahrenen Richtern aber auch aus erfahrenen Verwaltungsfachleuten.
In der Weimarer Republik regelte Art. 107 der Weimarer Reichsverfassung, dass jedes Land ein Verwaltungsgericht einzurichten habe. Da dies im Volksstaat Hessen bereits bestand, führte der Verwaltungsgerichtshof Darmstadt seine Arbeit fort. Die Gleichschaltung der Justiz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten betraf auch den Verwaltungsgerichtshof Darmstadt. Daneben büßte die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre Funktion ein: Eine gerichtliche Überprüfung des Verwaltungshandelns im totalitären Staat war nicht vorgesehen. Dennoch bestand der Verwaltungsgerichtshof Darmstadt zunächst weiter fort. 1944 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit generell abgeschafft.
Mit dem hessischen Gesetz vom 31. Oktober 1946[2] wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit im neu entstandenen Bundesland Hessen neu geordnet. Der Verwaltungsgerichtshof Darmstadt wurde dabei nicht wieder eingerichtet. Oberstes Verwaltungsgericht in Hessen wurde der Hessische Verwaltungsgerichtshof, in Darmstadt wurde das Verwaltungsgericht Darmstadt als erstinstanzliches Verwaltungsgericht eingerichtet.
Richter
- Julius Creizenach (ab 1875)[3]
- Wilhelm Heinzerling (ab 1888)
- Heinrich Knorr (ab 1898 Präsident)
- Ferdinand Emmerling (ab 1904 Präsident)
- August Karl Weber (ab 1912 Präsident)
- Ludwig Schwamb (1928–1933)
Literatur
- Martin Pagenkopf: 150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland, 2014, ISBN 9783415051522, S. 53-54
Einzelnachweise
- ↑ RegBl. S 251
- ↑ GVBl. S. 191
- ↑ Creizenach, Julius. Hessische Biografie. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).