Vizepräsident der Europäischen Kommission

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Der Vizepräsident der Europäischen Kommission ist ein Mitglied der Europäischen Kommission, das den Kommissionspräsidenten vertritt, wenn dieser verhindert ist. Das Amt wird vom Kommissionspräsidenten frei vergeben und tritt zu den übrigen Aufgabenbereichen des Kommissionsmitglieds hinzu. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist nach Art. 18 EU-Vertrag immer zugleich einer der Vizepräsidenten der Kommission.

Bislang gab es in jeder Kommission mehrere Vizepräsidenten. Im Normalfall wird die Vertretung des Präsidenten durch den Ersten Vizepräsidenten wahrgenommen; nur wenn dieser auch abwesend ist, übernimmt einer der anderen Vizepräsidenten die Leitung. Hierfür legt der Kommissionspräsident eine bestimmte Reihenfolge fest.

Das Amt des Vizepräsidenten ist zugleich mit einer erhöhten Vergütung verbunden. Während die gewöhnlichen Kommissionsmitglieder für ihre Tätigkeit aus dem EU-Haushalt ein Brutto-Grundgehalt von 19.909,89 Euro beziehen, erhalten die Vizepräsidenten 22.122,10 Euro, der Kommissionspräsident 24.422,80 Euro (Stand: Juli 2008).[1]

Derzeitige Amtsträger

In der derzeitigen Kommission Juncker sind sieben Kommissionsmitglieder Vizepräsidenten, die den Kommissionspräsidenten in folgender Reihenfolge vertreten:[2]

Einzelnachweise

  1. Erläuterung zu den Gehältern auf der Homepage der Europäischen Kommission nach Verordnung 422/67/EWG (PDF).
  2. EurActiv, 27. November 2009: [1].