Vorort (Begriffsklärung)
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Das Wort Vorort bezeichnet:
die geographische Bedeutung:
- eine am Rand einer größeren Stadt gelegene Siedlung, siehe Vorort, auch Vorstadt
- einen zentralen Ort (vor allem im Mittelalter: Grafschafts-Vorort, Hauptort der Grafschaft)
die funktionale Bedeutung im Sinne von Vorsitz:
- einen Ort, der im Mittelalter Vorrangstellung gegenüber anderen Orten beanspruchen konnte, so der Hansevorort oder der Stadtrechtsvorort
- den eidgenössischen Ort (Kanton), welcher den Vorsitz bei der Tagsatzung hatte, siehe Vorort (Geschichte)
- die vorsitzende Verbindung oder der vorsitzende Ortsverband verschiedener korporativer Dachverbände, z. B. des Cartellverbandes oder Wingolfsbundes
- den Kurznamen des „Schweizerischen Handels- und Industrievereins“, eines Interessenverbandes, der 2000 in der neu gegründeten Economiesuisse aufging.
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