Vorort (Begriffsklärung)

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Das Wort Vorort bezeichnet:

die geographische Bedeutung:

  • eine am Rand einer größeren Stadt gelegene Siedlung, siehe Vorort, auch Vorstadt
  • einen zentralen Ort (vor allem im Mittelalter: Grafschafts-Vorort, Hauptort der Grafschaft)

die funktionale Bedeutung im Sinne von Vorsitz:

  • einen Ort, der im Mittelalter Vorrangstellung gegenüber anderen Orten beanspruchen konnte, so der Hansevorort oder der Stadtrechtsvorort
  • den eidgenössischen Ort (Kanton), welcher den Vorsitz bei der Tagsatzung hatte, siehe Vorort (Geschichte)
  • die vorsitzende Verbindung oder der vorsitzende Ortsverband verschiedener korporativer Dachverbände, z. B. des Cartellverbandes oder Wingolfsbundes
  • den Kurznamen des „Schweizerischen Handels- und Industrievereins“, eines Interessenverbandes, der 2000 in der neu gegründeten Economiesuisse aufging.


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