WIPO-Urheberrechtsvertrag
WIPO-Urheberrechtsvertrag
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Titel (engl.): | WIPO Copyright Treaty |
Abkürzung: | WCT |
Datum: | 20. Dezember 1996 |
Fundstelle: | BGBl. 2003 II S. 754, 755 (dreisprachig EN FR DE) |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Gewerblicher Rechtsschutz |
Unterzeichnung: | siehe wipo.int |
Ratifikation: | 88 Verbandsländer (15. März 2011)[1]
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Deutschland: | Unterzeichnung 20. Dezember 1996 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Der WIPO-Urheberrechtsvertrag, kurz WCT (von englisch WIPO Copyright Treaty), ist ein 1996 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes Sonderabkommen im Sinne des Artikels 20 der Berner Übereinkunft; er bildet den Rahmen für die Anpassung der nationalen Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien.
Der Schutz von Computerprogrammen wird in Artikel 4[2] dem Schutz literarischer Werke nach der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in der Fassung von 1971 gleichgesetzt. Beschränkungen dieses Schutzes – z. B. durch patentrechtlich geschützte Ideen – dürfen die normale wirtschaftliche Verwertung urheberrechtlich schutzwürdiger Computerprogramme nach Art. 10 Abs. 2[3] nicht wesentlich beeinträchtigen, so wie dies auch für technische Fachbücher gilt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ WIPO Copyright Treaty (PDF; 62 kB)
- ↑ WIPO Copyright Treaty - Article 4, Computer Programs ( des vom 24. Juni 2006 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ WIPO Copyright Treaty - Article 10, Limitations and Exceptions ( des vom 24. Juni 2006 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.