Waffenstillstand

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Ein Waffenstillstand ist ein vorläufiges Niederlegen der Waffen im Krieg und meistens als Vorstufe zum Frieden geplant.

Im Gegensatz zur Waffenruhe, einer kurzfristigen Einstellung von Kampfhandlungen zu einem bestimmten Zweck (z.B. Bergung von Verwundeten), ist ein Waffenstillstand auf längere bestimmte Zeit angelegt und beinhaltet oft genaue Festlegungen von Bedingungen und ggf. einer Demarkationslinie.

Ein Waffenstillstand wird von den Kriegsparteien vereinbart und verbietet beiden Parteien mit sofortiger Wirkung anzugreifen (Waffenstillstandsvertrag). In der Haager Landkriegsordnung von 1907 wird der Waffenstillstand rechtlich definiert.

Es ist trotzdem nicht vergleichbar mit einem Friedensvertrag, der für gewöhnlich im Anschluss an einen Waffenstillstand über Monate oder Jahre ausgehandelt werden kann. Der Kriegszustand bleibt bis zum Abschluss eines Friedensvertrags aufrechterhalten.

Zum islamrechtlichen Verständnis von Waffenstillstand siehe Hudna. Der Islam lässt nur einen Waffenstillstand mit Nichtmuslimen zu, aber keinen Friedensvertrag. Allerdings kann man den Waffenstillstand verlängern, wenn dies notwendig ist.[1]

[Bearbeiten] Berühmte Waffenstillstände und Waffenstillstandsverträge

[Bearbeiten] Quellen

  1. Universität Tübingen: Arbeitstitel: Jihad, Waffenstillstand oder Frieden mit Israel?
Wiktionary
 Wiktionary: Waffenstillstand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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