Wasser- und Schifffahrtsamt

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Die Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) in Deutschland sind Teil der Organisationsstruktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Es gibt derzeit in Deutschland 39 Wasser- und Schifffahrtsämter mit insgesamt 143 Außenbezirken (Stand: März 2005).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einordnung in die Organisationsstruktur

Organigramm der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Die Wasser- und Schifffahrtsämter bilden die Unterinstanz; sie sind den Mittelbehörden, den sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen nachgeordnet, die ihrerseits wiederum dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nachgeordnet sind.

[Bearbeiten] Dienststellen

Betriebshof des WSA Tönning an der Eider
Antennenturm des WSA Wilhelmshaven
Betriebshof des WSA Cuxhaven

[Bearbeiten] Aufgabenbereiche

[Bearbeiten] Wasserstraßenbereich

Im Infrastrukturbereich nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:

Amphibienfahrzeug Amphi-Ranger 2800SR der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Saarbrücken
Mehrzweckschiff Arkona des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stralsund

[Bearbeiten] Binnenschifffahrt

Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:

  • Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehr
  • Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen für Wasserfahrzeuge

[Bearbeiten] Seeschifffahrt

Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:

  • Förderung der deutschen Handelsflotte und die Vorsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen
  • Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres, Schifffahrtspolizei, Abwehr von Gefahren sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
  • Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Bund auf dem Gebiet der Seeschifffahrt aufgrund sonstiger Vorschriften obliegen

[Bearbeiten] Sonstiges

Der Personalkörper der gesamten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (inklusive der Oberbehörden) umfasst rund 13.000 Mitarbeiter (2006) und ist seit mehreren Jahren einem konstanten Abbau von 1,5 %/Jahr unterworfen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: WSA – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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