Wehrdienstbeschädigung

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Als Wehrdienstbeschädigte werden Angehörige der Bundeswehr bezeichnet, die eine gesundheitliche Schädigung physischer oder psychischer Art erlitten haben durch ihre Wehrdienstverrichtung, einen Unfall bei der Wehrdienstausübung oder infolge wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse.[1]

Gesetzliche Regelungen

Wehrdienstbeschädigte erhalten nach dem im Jahr 1956 in Kraft getretenen Soldatenversorgungsgesetz (SVG) dieselben Versorgungsleistungen wie Kriegsopfer.[2] Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Bundesversorgungsgesetz. Soldaten und andere Personen, die bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, erhalten nach dem 2004 verabschiedeten Einsatzversorgungsgesetz zusätzlich eine Einmalzahlung.[3] Anspruch auf Beschädigtenrente[4] besteht ab einem anerkannten Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 25 über einen Zeitraum von 6 Monaten.

Das Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen aus dem Jahr 2007 gewährt wehrdienstbeschädigten Soldatinnen und Soldaten darüber hinaus ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung in ihrer Dienststelle oder im Öffentlichen Dienst.

Auch können Wehrdienstbeschädigte unter denselben Voraussetzungen wie andere Schwerbehinderte eine unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln beantragen.[5]

Anzahl anerkannter Wehrdienstbeschädigter

Im Jahr 1999 wurde in 4719 Fällen eine Wehrdienstbeschädigung anerkannt.[6] Für 267 Bundeswehrsoldaten ist in den Jahren 1995 bis 2010 eine Wehrdienstbeschädigung aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) festgestellt worden.[7]

Wehrdienstbeschädigte werden von der in Düsseldorf ansässigen Zentrale für die Versehrten- und Hinterbliebenenversorgung betreut. Im Jahr 2015 war diese für 26.000 Menschen zuständig, welche als Bundeswehrangehörige seit Gründung der Armee gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.[8]

Organisationen

Die Interessen Wehrdienstbeschädigter werden vertreten von der Jenny-Böken-Stiftung, vom Bund Deutscher Veteranen und der Deutschen Kriegsopferfürsorge.

Im Mai 2012 wurde vom Bundesverteidigungsministerium und dem Soldatenhilfswerk der Bundeswehr die Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee gegründet.

Ihre Arbeit führt seit Juli 2015 die Deutsche Härtefallstiftung fort.[9] Die Stiftung sieht eine finanzielle Förderung von Soldatinnen und Soldaten vor, welche dienst- oder einsatzbedingt gesundheitliche Schädigungen erlitten haben beziehungsweise die erkrankten.

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Timmermann-Levanas, Andrea Richter: Die reden – Wir sterben. Wie unsere Soldaten zu Opfern der deutschen Politik werden. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39342-1.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 81 SVG, abgerufen am 15. Juli 2016.
  2. Vgl. § 80 Soldatenversorgungsgesetz (SVG), abgerufen am 15. Juli 2016.
  3. Die Regelungen sind bereits in das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) eingeflossen.
  4. Vgl. §§ 29–34 Bundesversorgungsgesetz (BVG), abgerufen am 15. Juli 2016.
  5. Vgl. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.
  6. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P., abgerufen am 15. Juli 2016. (PDF; 100 kB)
  7. Markus Decker: Trauma der Soldaten wird zum Drama. In: Mitteldeutsche Zeitung vom 10. Januar 2011.
  8. Neue Zentrale in Düsseldorf betreut 26 000 Wehrdienstbeschädigte, abgerufen am 15. Juli 2016.
  9. Deutsche Härtefallstiftung, abgerufen am 15. Juli 2016.