Weinähnliches Getränk
Als weinähnliches Getränk werden im deutschen Lebensmittelrecht durch alkoholische Gärung, jedoch nicht aus Weinbeeren hergestellte Getränke bezeichnet. Ausgangserzeugnisse sind Früchte aller Art, außerdem z.B. Rhabarberstängel, Malzauszüge oder Honig.[1]