Widerrechtliche Entnahme

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Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten.

Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind:

Widerrechtlichkeit der Entnahme besteht dann, wenn die Anmeldung ohne Einwilligung des Erfindungsbesitzers, dem die Erfindung entnommen wurde, erfolgt ist.[1]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer