Wikipedia:Meinungsbilder/Entsperrrichtlinie

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Hier soll eine Richtlinie entstehen, wie in Zukunft über Entsperrungen von gesperrten Nutzern entschieden werden soll.

Gesperrte Benutzer haben hier kein Schreibrecht.

syrcros Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Da mein alter Vorschlag viel zu komplex war:

  1. . Jede Benutzersperre über 7 Tagen (egal ob durch Schiedsgericht, Benutzersperre oder Admin) kann durch ein erfolgreiches Entsperrverfahren aufgehoben werden.
  2. . Antrags- und Stimmberechtigung entsprechen der Stimmberechtigung für Schiedsgerichtswahlen.
  3. . Der Antrag muss von mindestens 20 Nutzern innerhalb von 48 Stunden unterstützt werden, auch das Schiedsgericht kann die Abstimmung anordnen. Eine Abstimmung findet jedoch nur statt, wenn der Gesperrte selbst seine Zustimmung erteilt.
  4. . Die Abstimmung dauert 7 Tage, sie beginnt zwölf Stunden nach Erfüllung aller Punkte zu 3.
  5. . Entsperrt wird genau dann, wenn die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden, dafür votiert. Enthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt.
  6. . Das Schiedsgericht überwacht den regelgerechten Ablauf des Verfahrens.

sугсго

Bhucks Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Glücklicherweise kommt es vor, dass Wikipedia-Benutzer die zentralen Richtlinien nicht immer beharrlich missachten, und auch ernste Probleme zwischen Benutzern lassen sich manchmal vermeiden. Trotzdem werden manche Benutzer von Admins gesperrt. Auf dieser Seite kannst du als letztes Mittel einen Antrag auf Benutzerentsperrung stellen. Abgeschlossene Entsperranträge befinden sich im Archiv.

Siehe auch: Gesperrte Benutzer, Sperrvorgänge und Autoblock.

Grundsätzliches[Quelltext bearbeiten]

Ein Entsperrantrag ist nicht nötig zur Entsperrung von

  • IP-Adressen (es ist gängige Praxis, IPs dauerhaft zu entsperren, wenn auf einer Admin-Problemseite festgestellt wird, dass die Sperrung mißbräuchlich erfolgte),

Ein Entsperrantrag ist nicht möglich für

Außerdem kann kein Benutzer entsperrt werden, der mit rechtlichen Schritten droht, um seine Meinung durchzusetzen (vgl. No legal threats). Im Zweifel gilt jedoch das reguläre Entsperrverfahren.

Darüberhinaus kann das Schiedsgericht über Benutzerentsperrungen entscheiden.

Leitlinien für Entsperranträge[Quelltext bearbeiten]

  1. Benutze dafür die Vorlage unten. Beschreibe darin sachlich und kurz, warum der Benutzer entsperrt werden sollte, gib Belege für das Wohlverhalten und für Diskussionen und Vermittlungsversuche an. Du oder jemand anderes muss den sperrenden Admin auf seiner Diskussionsseite und, sofern möglich, per E-Mail von diesem Antrag benachrichtigen.
  2. Der Antrag muss innerhalb von 12 Stunden von mindestens zwei anderen Benutzern, die nach Punkt 8. stimmberechtigt sind, als inhaltlich berechtigt und formal zulässig bestätigt werden, andernfalls wird er entfernt. Diese Bestätigung ist keine Stimmabgabe.
  3. Unter „Stellungnahme“ sollte der Benutzer, dessen Entsperrung beantragt wurde, seinen Standpunkt kurz und sachlich darlegen.
  4. Die Abstimmung beginnt (kumulativ), sobald Punkt 2. erfüllt ist und der sperrende Admin auf seiner Benutzerdiskussionsseite informiert worden ist und (alternativ)
    • der betroffene Benutzer Stellung genommen hat, oder
    • 48 Stunden nach dem letzten Edit des Betroffenen, sofern dieser Edit nach der Benachrichtigung über das Entsperrverfahren erfolgt ist; oder
    • spätestens am 8. Tag um 00.00 Uhr nachdem der Benutzer über das Sperrverfahren unterrichtet worden ist und zur Stellungnahme vorübergehend entsperrt wurde (sofern er nicht vorher editiert oder Stellung genommen hat).
    Vorher bitte nicht abstimmen.
  5. Eine Abstimmung (Benutzerentsperrantrag) wird erst gültig, wenn sich mindestens 15 Benutzer mit Stimmabgabe am Meinungsbild beteiligen. Eine Benutzerentsperrung wird umgesetzt, wenn wenigstens halb so viele Benutzer für die Entsperrung gestimmt haben wie dagegen (Zweidrittelmehrheit für Aufrechterhaltung erforderlich). Enthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Auswertung nicht gezählt.
  6. Zusammen mit der Stimmabgabe kann jeder Benutzer eine Sperrdauer angeben. In Kraft tritt die längste Sperrdauer, für die – zusammen mit Voten für noch längere Sperrung − die Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmen erreicht wird. Wer keine Angabe macht, unterstützt, wenn er gegen die Entsperrung stimmt, automatisch die vom sperrenden Admin verhängte Dauer.
  7. Der Abstimmungszeitraum beläuft sich auf eine Woche. Beginn und Ende der Abstimmung werden in der Kopfzeile festgehalten.
  8. Stimmberechtigt sind nur erfahrene Benutzer. Nach den derzeitigen Regelungen in Wikipedia:Stimmberechtigung werden nur die Stimmen von angemeldeten Benutzern gezählt, die zu dem Zeitpunkt an dem der Antrag gestellt wird, mehr als 200 Bearbeitungen im Artikelnamensraum und eine Zugehörigkeit von zwei Monaten nachweisen können.
  9. Eine kurze Begründung der Stimme ist erwünscht und zulässig, für ausführliche Kommentare und Diskussionen nutzt bitte die Diskussionsseite.
  10. Anonyme Anträge oder Kommentare werden hier nicht angenommen. Teilnehmer, die anonym bleiben wollen, wenden sich bitte an den Vermittlungsausschuss.
  11. Der Antrag muss nicht notwendigerweise eine Entsperrung für die gesamte deutschsprachige Wikipedia bedeuten, sondern kann vom Antragsteller auf bestimmte Teilbereiche, wie Löschdiskussionen oder bestimmte Themengruppen, beschränkt werden.

Sargoths Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Entsperrungen infinit gesperrter Nutzerhauptkonten werden von fünf Usern beantragt und müssen von zweien als zulässig bestätigt werden. Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung. Zur Entsperrung ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Voten erforderlich. Alle anderen Voten als Pro und Contra fließen nicht in die Wertung ein. Abstimmungszeitraum eine Woche.

Wutzofants Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Entsperrungen infinit oder ≥3 Monate gesperrter Nutzerhauptkonten werden von fünf stimmberechtigten Usern beantragt und müssen von zweien als zulässig bestätigt werden. Es wird unterschieden, wie die Sperre zustande kam:

  • Falls die Sperre von einem Admin verhängt wurde (also sozusagen "im Alleingang"), wird das Entsperrverfahren wie ein normales Sperrverfahren geführt, d. h., eine 1/3-Minderheit ist erforderlich für die Aufhebung der Sperre. Näheres siehe WP:BS. Da die Sperre durch den Administrator eine Ermessensentscheidung darstellt, ist eine eventuelle Korrektur durch das Sperrverfahren nicht gleichbedeutend mit einer Missbilligung des Adminhandelns.
  • Falls die Sperre in einem Benutzersperrverfahren oder vom Schiedsgericht verhängt wurde (also von der Community bzw. einem "Community-Ersatz"), wird das Verfahren unter WP:BS "unter umgekehrtem Vorzeichen" geführt: Das heißt, es sind für die Aufhebung der Sperre mindestens doppelt so viele Stimmen für die Entsperrung wie für die Beibehaltung der Sperre erforderlich; Enthaltungen und Ablehnungen werden nicht gezählt. Zusammen mit der Stimmabgabe für die Beibehaltung der Sperre kann ein Benutzer eine kleinere als die ursprünglich vorgesehene Sperrdauer angeben. In Kraft tritt die längste Sperrdauer, für die – zusammen mit Voten für noch längere Sperrung − eine 1/3-Minderheit der Gesamtstimmen erreicht wird. Wer keine Angabe zur Sperrdauer macht, unterstützt automatisch die Beibehaltung der vorgesehenen Sperre. Sonstiges analog zu WP:BS geregelt.

Vorschlag von SCPS[Quelltext bearbeiten]

Prämissen:

Vorschlag:

  • Das bisherige Benutzersperrverfahren durch Community-Entscheid wird abgeschafft.
  • Benutzersperrungen erfolgen grundsätzlich als Ermessensentscheidung eines Administrators.
  • Sperren, die eine festzulegende Dauer überschreiten, sind auf Antrag durch das Schiedsgericht zu überprüfen.
  • Das Schiedsgericht kann die Sperre reduzieren oder aufheben. Da die Sperre durch den Administrator eine Ermessensentscheidung darstellt, ist ihre Korrektur durch das Schiedsgericht nicht gleichbedeutend mit einer Missbilligung des Adminhandelns.
  • Nach altem Verfahren durch die Community ausgesprochene Sperren können hingegen weiterhin nur durch die Community wieder aufgehoben werden.

Offene Fragen (siehe Disku):

  • Mindestdauer, die eine Sperre überschreiten muss, um dem SG zur Prüfung vorgelegt werden zu können. Bisherige Vorschläge: a) eine Woche, b) zwei Wochen
  • Antragsberechtigte für die Überprüfung durch das SG. Bisherige Vorschläge: a) eine bestimmte Zahl (zwei?) stimmgerechtigter Benutzer, b) der gesperrte Benutzer, c) der gesperrte Benutzer, der dafür die Unterstützung von einer bestimmten Zahl (zwei?) stimmberechtigter Nutzer benötigt
  • Entsperrverfahren für Benutzer, die nach dem bisherigen BS-Verfahren durch die Community gesperrt wurden.

Prämissen:

Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

  • infinite Benutzersperrungen werden abgeschafft.
  • maximale Sperrdauer wird 30 Tage: Zielgruppe: Nicks/IP-Ranges, die gegen WP:VAND verstoßen.
  • andere Sperren (wegen Edit-War, NPOV usw.) sind für maximal 5 Tage gültig, eine erneute Sperre ist nur zulässig nach mindestens einem Artikelnamensraumedit des „Delinquenten“ und muss durch einen zweiten Admin erfolgen, andere Admins dürfen die Sperre jederzeit aufheben.
  • Sperren des Typ WP:VAND können durch ein Quorum von derzeit 20 Nicks angezweifelt werden. Wird die WP:VAND Entscheidung von mindestens 10 % aller stimmberechtigten Nicks abgelehnt, wird der betreffende Admin für 2 Wochen deadministriert.


Vorschlag von Rax[Quelltext bearbeiten]

Grundsätzlich: Seit ich die Sperrverfahren der Wikipedia kenne, sind sie aus den unterschiedlichsten Gründen umstritten; daran ändert sich auch nichts dadurch, dass es einzelne Verfahren gab, die mit überwältigender Mehrheit zu Benutzersperren geführt haben. Der wichtigste Begründungszusammenhang für die Ablehnung der Verfahren ist IMHO, dass Sperrverfahren dieselben Probleme mit sich schleppen, wie jedes Meinungsbild hier: (1) Sie sind beim besten Willen nicht als repräsentativ anzusehen, weil es in einer offenen Community einfach keine zu definierende Menge von Stimmberechtigten gibt. (2) Sie haben ein pseudodemokratisches Mäntelchen umgehängt, sind aber vielfach denkbarer Manipulation (Sockenpuppen und schnell zur Mindest-Stimmberechtigung aufgebaute Accounts sind nur die offensichtlichsten) ausgeliefert und stiften in Zweifelsfällen denkbar größten Unfrieden. (3) Sie muten vielen Benutzern zu, sich in feinste Verästelungen von Diskussionsseiten, der difflinks und Logfiles einzuarbeiten, um zu einer wirklich fundierten Entscheidung zu kommen - das kostet Zeit und Kraft. (3.1) Daher machen viele Benutzer, die abstimmen, dies auch nicht (teilweise ganz offen), stimmen ab, wie es opportun erscheint, oder aus ganz anderen Gründen als durch den eigentlichen Sperrantrag vorgegeben (bspw. weil sie sich bestimmten Koalitionen zugehörig fühlen oder diese ablehnen).

Fazit: Das Schiedsgericht wäre die Instanz, die sowohl für Benutzersperren wie für -Entsperren zuständig sein sollte, weil hier am ehesten erwartet werden kann, dass wirklich erfahrene Benutzer die Sachlage (und sonst nichts) angemessen beurteilen.
Solange dies aber aus den unterschiedlichsten Gründen (mangelnde Akzeptanz; Selbstbeschneidung der Kompetenz) (noch?) nicht möglich ist, hilfsweise der folgende Vorschlag:
  1. Accountsperren über "normale" Sperrverfahren können nicht aufgehoben werden; es gibt keine Revisionsinstanz; der Benutzer kann sich einen neuen Account zulegen, wenn er weiter mitmachen will (kann man ja eh nicht sicher kontrollieren, wenn er die Auffälligkeiten tatsächlich vermeidet, die zur Sperre geführt haben).
  2. für Accountsperren aufgrund einer Ermessensentscheidung eines Admins wird eine Petitionsseite eingerichtet, Wikipedia:Sperrprüfung, vergleichbar der Löschprüfung, auch mit ähnlichem Procedere. Dort kann man begründen, warum man die Entscheidung des Admins zur Sperre eines Accounts für fehlerhaft hält, darauf schaut sich ganz unspektakulär ein anderer Admin die Sache an - und bestätigt oder revidiert die Entscheidung (= wandelt sie ab oder hebt sie auf). Wenn niemand Stellung nimmt, wird nach angemessener Zeit archiviert und die ursprüngliche Entscheidung bleibt bestehen.

Gruß --Rax post 23:50, 20. Okt. 2007 (CEST) (= gegen Abstimmpedia und komplizierte Verfahrensregeln, die nur Scheinojektivität bringen)[Beantworten]

Vorschlag von Struve[Quelltext bearbeiten]

Admins können weiter Vandalen auch unbegrenzt sperren. Stößt eine unbegrenzte oder lang andauerende (ab 1 Monat) Sperre auf Kritik, wird diese Kritik von 20 Leuten innerhalb einer Woche unterstützt, hat eine Gruppe von 5 Admins (ausgewählt von den Admins selbst für z.B. 6 Monate) die Entscheidung zu überprüfen. War sie nicht regelkonform, unangemessen hart o.ä. bestimmt diese Gruppe, was passiert (z.B. Entsperrung oder Verkürzung der Sperrung).

Begründung: "demokatische" Abstimmungen sind hier nicht geeignet. Vandalen, Spinner, POV-Krieger sind in vielen Fällen gut organisiert. Sie sprechen sich ab, Kampagnen zur Durchsetzung oder Vermeidung bestimmter Inhalte gibt es schon lange. Dagegen halten sich viele sachoriente User aus "umkämpften" Themen und aus Schlammschlachten raus, weil sie ihre Zeit und Energie lieber in Artikel stecken. Es ist zu erwarten, dass immer wieder gut organsierten Minderheiten gelingen wird Abstimmungen zu "gewinnen". Bereits bei "Entsperrabstimmung" für Benutzer:Der Stachel kann man deutlich sehen, dass für viele Leute die Abstimmung eine Auseinandersetzung zwischen verschiedenen politischen Flügeln ist. Bei einer Gruppe von Admin erhoffe ich mir allerdings, dass Sperr- und Entsperrentscheidungen sachorientiert gefällt werden, und eventuell tragbare Kompromisse gefunden werden. Dies wäre auch eine Aufwertung der Admins und der Admin-Wahlen. Andererseits würden sachorientierte User auch nicht ständig genötigt werden, Konflikte zu beobachten und sich dann bei Abstimmungen zu beteiligen, um Wikipedia vor Vandalismus zu schützen. Zudem halte ich meinen Vorschlag für einfach und wenig arbeitsintensiv. Das Stachel-Entsperrverfahren hat dagegen sicher schon mehr als 1000 Stunden Zeit der Wikipedia-Gemeinschaft verschlungen, die besser in Artikel investiert worden wären. Struve 23:59, 20. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vorschlag von TheK[Quelltext bearbeiten]

Entsperrungen zu Recht dauerhaft gesperrter Benutzer gibt es generell NICHT, da idr. die Stimmung zwischen dem Sperrenden und dem gesperrten irreparabel zerstört ist. Zudem fällt mir kein einziger Fall ein, wo ein dauerhaft gesperrter Benutzer nicht später wieder auffällig geworden ist. Ob eine Sperre zu Recht war, hat *einzig* das Schiedsgericht zu prüfen. Dieses hat sich dabei _einzig und alleine_ an den Zielen des Projektes zu orientieren, also keine verfahrenstechnische Prinzipienreiterei. Sperren bis 1 Tag sind grundsätzlich abzusitzen (auch für Admins, das sollte mal technisch korrigiert werden). Längere befristete Sperren dürften auf diese Zeit verkürzt werden, wenn mehrere Admins (!) begründet der Meinung sind, dass die Dauer zu lang ist (hierzu verweise ich mal auf den Vorschlag von Rax). Da die ersten 24 Stunden auszusitzen sind, gibt es keine Eile, irgendetwas zu entscheiden. --TheK? 21:26, 22. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vorschlag HD[Quelltext bearbeiten]

  • Sperren gegen reine Vandalen sind unanfechtbar.
  • Sollte ein Benutzer unter 12h gesperrt werden und diese Sperre keine erkennbare Fehlentscheidung ist (z.B. durch Vertipper etc.) ist diese Sperre bindend.
  • Mehr als 2 Korrekturen (1 Sperrvorgang + 1 Entsperrvorgang) innerhalb 24h sind nicht legitim.
  • Sollte ein Benutzer, der länger als 12h gesperrt ist, mit dieser Sperre nicht einverstanden sein, so soll er zuerst den sperrenden Administrator höchstens einmal ansprechen. Sollte ein Fall dann immer noch nicht gelöst sein, kann folgendermaßen verfahren werden:
    • Der Benutzer ruft das Schiedsgericht an, das über eine Beibehaltung oder Korrektur der Sperre entscheidet. Dessen Urteil ist unanfechtbar.
    • Der Benutzer erstellt mit Unterstützung von 5 stimmberechtigten Wikipedianern (die keine Sockenpuppen sein dürfen) ein Entsperrverfahren, das eine Aufhebung oder Korrektur der Sperre beantragt. (im Folgenden: Benutzer=Teilnehmer am Entsperrverfahren)
      • Sollten sich mehr als 2/3 der stimmberechtigten Benutzer für eine Korrektur oder Entsperrung aussprechen, so ist die Sperre entsprechend zu korrigieren. Sollten unter den Gesamtstimmen (!) sich 2/3 für ein-und-dieselbe Korrekturdauer entscheiden, ist diese zu setzen.
      • Sollten sich weniger als 2/3, aber mehr als 1/3 der Benutzer für die Entsperrung oder Korrektur entscheiden, so kann auf Antrag das Schiedsgericht eingeschaltet werden.
      • Sollten sich weniger als 1/3 der Benutzer für die Korrektur oder Entsperrung sein, so hat die Sperre Bestand und darf nicht mehr in der Wikipedia von dem Gesperrten (oder dessen Sockenpuppen) angebracht werden. Entsperrgesuche per Mail etc. und die Reaktion darauf bleiben den Beteiligten vorbehalten.
    • Der Gesperrte hat jederzeit das Recht, sein Verfahren abzubrechen. Er darf allerdings keineswegs ein neues Verfahren starten.
  • Jeder Benutzer hat pro Sperre nur eine "Chance", d.h. er darf bei einer Sperre nur einmal um Korrektur ersuchen. Bei Entsperrung und Wiedersperrung ist dem Benutzer eine erneute "Chance" zu gewähren.
  • Benutzer, die für länger als 3 Monate gesperrt sind, haben das Recht, sich einen Zweitaccount anzulegen, unter folgenden Voraussetzungen:
    • Der Account darf nicht für jedwede Provokationen genutzt werden. Er darf sich nicht an Konflikten beteiligen. Sollte er ohne eigenes Verschulden in einen Editwar geraten, so hat er die fragliche Seite nicht weiter zu bearbeiten.
    • Es darf nur einen Zweitaccount pro Gesperrtem geben. Eine Überschreitung führt zur sofortigen Infinite-Sperrung des Accounts und sämtlicher Zweitaccounts.
    • Sollte der Zweitaccount berechtigterweise auf die einschlägigen Meldungsseiten geraten oder negativ auffallen, gilt dasselbe wie für Überschreiten des Limits.

</senf> HardDisk rm -rf 21:50, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Vorschlag Hans Koberger[Quelltext bearbeiten]

  • Infinite Sperren werden abgeschafft (auch rückwirkend)
  • Die maximale Sperrdauer beträgt nur mehr 3 Monate
  • Danach ist der gesperrte Benutzer wieder berechtigt im ANR und BNR zu editieren
  • Die Mitarbeit im Meta-Bereich ist noch nicht gestattet
  • Nach einer Zeitspanne von mindestens 3 Monaten („Bewährungszeit“) und einem Arbeitspensum von mindesten 500 Artikelbearbeitungen erhält der Benutzer wieder alle Rechte.
  • Sollte der Benutzer in seiner Bewährungszeit wieder gegen WP-Grundsätze verstoßen wird er erneut gesperrt (maximal 3 Monate). --Hans Koberger 20:42, 29. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]