Wikipedia Diskussion:Archiv/WP 1.0/Recht

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Erste Fragen[Quelltext bearbeiten]

Bevor die Arbeit hier los geht, hab ich mal ne Frage, die ich mir schon länger stelle: Welche Qualitätsmerkmale stellen sich eigentlich für einen juristischen Artikel? Konkret: Wie muss eine Artikel aussehen, damit er in die gedruckte Fassung kann? Oder noch konkreter: Reichen kurze Ausführungen zum deutschen Recht oder muss auch was zur Rechtslage in Österreich der Schweiz oder gar Nauru drin sein? Zum deutschen Recht sollte das ja nicht schwer sein, die Artikel eben mit dem Creifelds und Palandt abzugleichen. Alles andere wird schwieriger. --Alkibiades 08:33, 3. Feb 2006 (CET)

Hi Alkibiades, Auf deine Frage erstmal ein klares "Ja" - es reicht erstmal, die Artikel dem deutschen Recht anzupassen. Wünschenswert wäre natürlich immer, andere Rechtsauffassungen international zu haben, notwendig ist es aber nicht. Besonders bei Artikeln von internationeler Bedeutung wird die Frage natürlich auch immer zentraler, ein Artikel zur Todesstrafe muss etwa auf jeden Fall internationale sein, einer zur Abfallordnung sicher nicht. Gruß -- Achim Raschka 17:33, 6. Feb 2006 (CET)
Danke Achim, unter diesen Bedingungen kann man arbeiten. Ich werde mich mal bei "ich mache mit" eintragen und hoffen, dass ich nicht alleine bleiben. Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob dann die Vorlage:Deutschlandlastig mitgedruckt wird ;-) --Alkibiades 20:51, 6. Feb 2006 (CET)
Die Vorlage wird mit Sicherheit nicht gedruckt, versprochen ;O) -- Achim Raschka 20:53, 6. Feb 2006 (CET)

Ich bin die Lemma-Liste jetzt mal durchgegangen und hab sie mit dem Creifelds (Rechtswörterbuch) und teilweise auch mit dem Deutschen Rechtslexikon (C.H. Beck-Verlag) verglichen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Lemma-Liste eine ziemlich starke Ähnlichkeit mit der des Creifelds hat. Wahrscheinlich war das teilweise die Vorlage für die Liste der Rechtsthemen. Wie dem auch sei: die gute Nachricht ist, wir haben fast alle Stichwörter in diesem Bereich, die der Creifelds auch hat. Die schlechte ist, der Creifelds ist ein Wörterbuch... und WP soll das ja nicht sein. Das führt dazu, dass wir ziemlich viele Artikel zu abseitigen Rechtsbegriffen haben. Was die Artikelqualität anbetrifft, so sind die meisten dafür, dass sie abseitige Rechtsbegriffe erklären, recht anständig. Für die Richtigkeit will ich meine Hand nicht ins Feuer legen und ich kann auch kaum alleine alle Artikel mit Fachliteratur gegenchecken. Ich müsste aber mir jeden Artikel zumindest mal kurz angeschaut haben und habe auf den ersten Blick kaum grobe Schwächen entdeckt. So weit erstmal --Alkibiades 21:06, 19. Feb 2006 (CET)