Wikipedia Diskussion:GLAM/GLAM digital/BKN 2022-03-21

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Zum weiteren Austausch[Quelltext bearbeiten]

Liebe alle, es wird sicherlich im Nachgang der Veranstaltung weiteren Bedarf zum Austausch geben. Gerade das Thema Bildrechte wird sicherlich spannend werden. Lasst uns gerne diese Seite dazu nutzen, um uns darüber auszutauschen und um den Institutionen -die im BKN organisiert sind- Unterstützung angedeihen zu lassen. Vielen Dank dafür und für eure Mitwirkung! Beste Grüße--Holger Plickert (WMDE) (Diskussion) 11:13, 21. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Bildmaterial zur geplanten Verwendung in den Wikimedia-Projekten[Quelltext bearbeiten]

Förderkreis Milojka Beutz, Köln[Quelltext bearbeiten]

  • Nr. 2 "o.T."

datiert 03/93 auf Vorderseite 100 x 70 cm Mischtechnik auf Packpapier

  • Nr. 3 "Akt"

datiert 02/98 auf Vorderseite unsigniert 29 x 21 cm Kohle auf Papier

  • Nr. 4 "o.T."

datiert 10/02 Vorderseite 30 x 15 cm Mischtechnik auf Prospektpapier

  • Nr. 5 "Engel auf Japanpapier"

undatiert und –signiert 57 x 46 cm Umdruck, Acryl auf Japanpapier

  • Foto der Künstlerin
  • Werk 022_19

Künstlernachlässe Mannheim[Quelltext bearbeiten]

  • Blick ins Depot Künstlernachlässe Mannheim 2020
  • die HB-Frau

1967 mischtechnik COllage auf Papier 96 x 70 cm foto h.J.Schröder KNMA nonue_0081

  • Die zweite Fernsehleiche

nonue_0814, 1999

  • Mannheim N 1

1990 Mischtechnik Collage auf Karton, 234 x 272 cm foto H. J. Schröder KNMA nonue_0635

  • Foto: Norbert Nüssle arbeitet auf dem Platz N 1Mannheim 1987
  • Foto: Norbert Nüssle in seinem Atelier arbeitet an N 1, ca. 1990
  • Foto: Norbert Nüssle in seinem Atelier, ca. 1975
  • Pim Parasol

1974 Mischtechnik Collade auf LW 80 x 70 cm Foto H. J. Schröder KNMA nonue_0318

  • Logo Künstlernachlässe Mannheim

Bayerische Künstlernachlässe[Quelltext bearbeiten]

  • Schermuly Äpfel und Birnen auf roter Deckk II 2000 öl auf LW
  • Schermuly archaisches Idol 1963 Öl auf LW
  • Schermuly Büste des Dichters 1981 Öl auf LW
  • Schermuly kompsition türkisch 1948 Öl auf LW

BBK Sachsen-Anhalt[Quelltext bearbeiten]

  • Foto: Außenansicht Räumlichkeiten des BBK Sachsen-Anhalt
  • Foto: Wolfgang Policek vor eigenem Kunstwerk (s/w)
  • Wolfgang Policek: Das T, 1996, Collage, 37x33 cm 3969, Foto: Matthias Behne, lautwieleise.de
  • Wolfgang Policek: Rotes Meer, 1990, 90 x 120 cm 3968, Foto: Matthias Behne, lautwieleise.de
  • Wolfgang Policek: Tanzender Soldat, 1989, Acryl auf Pappe 4477, Foto: Matthias Behne, lautwieleise.de
  • Wolfgang Policek: Vogel, 1983, Collage, 115x64x8 cm 3973, Foto: Matthias Behne, lautwieleise.de

VAN HAM Art Estate[Quelltext bearbeiten]

  • Foto: Showroom
  • Foto: Fred Dahmen
  • Karl Fred Dahmen

Composition. 1953. Öl auf Rupfen. 75 x 111,5 cm

  • Karl Fred Dahmen

"Nächtliche Imagination". 1956. Mischtechnik auf Leinwand. 163,5 x 200,5 cm

  • Karl Fred Dahmen

"Chiemgau-Legende mit Objektschrein". 1972. Polsterbild auf Speerholzplatte mit Objektschrein. 151,5 x 116 x 11 cm

  • Dahmen, Karl Fred

"Nocturno". 1979. Mischtechnik auf Leinwand. Auf Hartfaserplatte aufgezogen. 120 x 120 cm (nicht signierter Beitrag von Holger Plickert (WMDE) (Diskussion | Beiträge) 14:23, 21. Mär. 2022 (CET))Beantworten

Etherpad zur Veranstaltung[Quelltext bearbeiten]

Informationen zum Thema Lizenzen und Bildrechte[Quelltext bearbeiten]

  • Open Content Praxisleitfaden (PDF) Der Leitfaden erklärt die rechtssichere Verwendung von freien Lizenzen, insbesondere Creative-Commons-Lizenzen. Medienrechtsanwalt Dr. Till Kreutzer verfasste den praktischen Leitfaden, der von der Deutschen UNESCO-Kommission, dem Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen und Wikimedia Deutschland herausgegeben wird.
  • ABC der Offenheit (PDF) Die Broschüre erklärt unter anderem, was „offen“ bzw. die Nutzung freier Lizenzen bedeutet und welche Ausprägungen von Offenheit es gibt. Herausgegeben von der Open Knowledge Foundation Deutschland und Wikimedia Deutschland.
  • Handreichung Kulturelles Erbe digital – Eine kleine Rechtsfibel (PDF) Kunst- und Kulturinstitutionen beschäftigen sich zunehmend mit der Digitalisierung ihrer Sammlungen, auch und gerade im Angesicht der Pandemie 2020. Dabei spielen nicht nur technische und organisatorische Fragen eine Rolle, vor allem rechtliche Aspekte führen oft zu Unsicherheit bei der digitalen Zugänglichmachung der Daten. Um diesen Unsicherheiten kompakt zu begegnen, gibt digiS die “Rechtsfibel” in Zusammenarbeit mit iRights und Paul Klimpel als Autor heraus. Darin werden unter anderem konkrete Fragen des Urheberrechts zu verschiedenen Objektgattungen, Lizenzfragen, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz, die Online-Präsenation von Digitalisaten und zur Archivierung behandelt. Die Handreichung soll Mitarbeiter*innen in Kultur(-erbe)einrichtungen ermutigen, sich mit den rechtlichen Fragen bei der Digitalisierung auseinanderzusetzen, indem sie die vielen Facetten dieses Bereichs verständlich darstellt.
  • Urheberrechtsreform 2021 – Neue Chance für das kulturelle Erbe (PDF) Im Juni 2021 fand die jüngste Urheberrechtsreform statt. Sie bietet neue Chancen für das kulturelle Erbe, sei es in den Archiven und Bibliotheken sozialer Bewegungen, kleinen und großen Museen oder staatlichen Archiven und Bibliotheken. Die Reform bringt wichtige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung des kulturellen Erbes mit sich. Zum einen wird der Schutz der Gemeinfreiheit festgeschrieben, zum anderen ermöglichen neue Regelungen die Online-Stellung „nicht verfügbarer Werke“ durch öffentliche Einrichtungen des Kulturerbes. Schließlich werden erstmals in Deutschland generell erweiterte kollektive Lizenzen ermöglicht. Das vorliegende Bulletin geht komprimiert auf diese Neuerungen ein und erklärt, was sich in Zukunft ändern wird. Herausgeberinnen und Herausgeber sind das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) und das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS).
  • DDF-Broschüre Bewegungsgeschichte digitalisieren. Praxistipps zur Rechteklärung (PDF) Die Bestände auch digital dauerhaft zu sichern und zu präsentieren, wird für Erinnerungseinrichtungen immer wichtiger. Doch bevor Plakate, Flugblätter, Briefe und Fotos online gestellt werden dürfen, steht die umfassende Rechteklärung. Bei dieser Aufgabe unterstützt die Broschüre Bewegungsgeschichte digitalisieren. Praxistipps zur Rechteklärung. Sie informiert grundlegend über Urheber*innenrecht und Datenschutz und geht auf die rechtlichen Aspekte im Digitalisierungsprozess ein. Thematisiert werden Retrodigitalisierung, die Nutzung digitaler Inhalte vor Ort, Onlinestellung und die digitale Langzeitarchivierung. Mit vielen Beispielen aus der Praxis knüpft sie an die Erfahrungen von Archiven und Bibliotheken des i.d.a.-Dachverbands an, die ihre Bestände im DDF präsentieren.
  • Handreichung historische Fotos (PDF) In vielen Projekten sollen historische Fotos digital im Netz zugänglich gemacht werden. Doch dies ist rechtlich betrachtet in vielfacher Hinsicht problematisch. Zum einen ist dies nur zulässig, wenn hierfür entsprechende urheberrechtliche Nutzungsrechte vorliegen oder die Fotos inzwischen gemeinfrei sind. Allerdings unterscheidet das Recht zwischen Fotos als Werken und bloßen „Knipsbildern“, was sich vor allem darauf auswirkt, wie lange Fotos urheberrechtlich geschützt sind. Auf die urheberrechtlichen Fragen bei der Online-Veröffentlichung von Fotos wird im ersten Teil der vorliegenden Handreichung eingegangen. Sind auf Fotos Personen erkennbar, so sind auch die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten zu beachten. In der Regel ist die Online-Veröffentlichung nur mit Zustimmung der Abgebildeten zulässig. Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen solche Fotos auch ohne ausdrückliche Zustimmung genutzt werden. Hiermit beschäftigt sich der zweite Teil der Handreichung.
  • Handreichung zu Offenen Kulturdaten (PDF) Das Dokument “Kooperativ in die digitale Zeit – wie öffentliche Kulturinstitutionen Cultural Commons fördern” gibt eine Einführung in offene Kulturdaten und zeigt Möglichkeiten auf, wie Kultureinrichtungen von der offenen Bereitstellung ihrer digitalen Bestände profitieren und durch neue Kooperationen kulturinteressierte Menschen stärker an sich binden können. Es wird erklärt, was die Cultural Commons ausmacht und wie Kulturinstitutionen bei der Öffnung ihrer Daten vorgehen können. Um den gesellschaftlichen und institutionellen Wert frei nutzbarer Sammlungsbestände zu verdeutlichen, werden realisierte Projekte basierend auf offenen Kulturdaten im lokalen und internationalen Kontext vorgestellt.
  • Handreichung Recht (PDF) Kulturerbe- und Gedächtnisinstitutionen sammeln, bewahren, dokumentieren und vermitteln Zeugnisse und Objekte des kulturellen Erbes. Die Digitalisierung eröffnet für alle diese Handlungsfelder neue Möglichkeiten, aber gleichzeitig auch neue Herausforderungen. Diese berühren organisatorische, technische und insbesondere rechtliche Aspekte. Gerade letztere sind oft mit schwer kalkulierbaren Risiken für die Kultureinrichtungen behaftet.
  • Broschüre zu Wikimedia Commons (PDF) Die Broschüre zu Wikimedia Commons erklärt den Umgang mit dem freien Medienarchiv für Fotos, Grafiken, Videos, Animationen und Audio-Dateien einfach und verständlich.
  • Handreichung Commons für Institutionen (PDF), vom Team Politik und Recht, Wikimedia Deutschland 2019.