Wikipedia Diskussion:Kategorien/Recht (Übersicht)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Karl Gruber in Abschnitt Recht-nach Staat
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Kategorienbaum Recht195.145.160.204 11:55, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Recht-nach Staat[Quelltext bearbeiten]

Mit diesen Einteilungen bzw. auch mit der Kategorisierung der Rechtsartikel komme ich nicht ganz klar, denn es gibt eigentlcih keine klare Struktur der Rechtsquellen. Oft kommt man auf Artikel, wo man aus dem Text nicht erkennt, in welchem Land das gilt und aus der Kategorie ebenso. In den meisten Fällen ist es so dass deutschsprachige mit deutsch gleichgesetzt wird. Das stört aber nicht nur mich als zwar deutschsprachigen aber nicht Deutschen. Ein fremder der nicht auf seiner Muttersprachlichen Wikipedia sondern auch zufällig auf die deutschsprachige stößt, der ist erst recht der blöde dabei. Gerade beim Recht gelten die Staatsgrenzen also wäre es verhältnismäßig leicht zu trennen, da es keine schwimmenden Grenzen gibt. --Vielleicht kann man da einmal was drehen dran und überlegen. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 20:39, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten