Wissenschaftsrat (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. April 2016 um 07:07 Uhr durch TaxonKatBot (Diskussion | Beiträge) (Kategorie:Wissenschaftliche Organisation umbenannt in Kategorie:Organisation (Wissenschaft): siehe Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Wissenschaftsrat (inoffizielle Eigenbezeichnung auch: Österreichischer Wissenschaftsrat) ist das zentrale Beratungsgremium des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, der gesetzgebenden Körperschaften und der Universitäten in den Angelegenheiten der Universitäten und in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst. Der Wissenschaftsrat wurde auch eingerichtet als Beobachtungs- und Analysestelle des österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystems unter Bedachtnahme auf europäische und internationale Entwicklungen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zu dessen Weiterentwicklung.[1]

Organisation

Der Wissenschaftsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere aus Wissenschaft und Kunst, aber auch aus Wirtschaft und Industrie, zusammen. Die Mitglieder sind sowohl inländische als auch ausländische, durch individuelle wie institutionelle Erfahrungen ausgewiesene Expertinnen und Experten. Den Vorsitz führt zurzeit Jürgen Mittelstraß.[2]

Arbeitsweise

Der Wissenschaftsrat erarbeitet seine Vorschläge in der Form von Empfehlungen und Stellungnahmen. Diese sind gemäß Gesetz auch zu veröffentlichen. Darüber hinaus legt der Wissenschaftsrat dem Nationalrat alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor.[3]

Der Österreichische Wissenschaftsrat versteht sich als unabhängiges, sachkundiges Beratungsorgan mit dem Recht zur Eigeninitiative, das seine Expertise zur Optimierung des österreichischen Wissenschafts- und Universitätssystems zur Verfügung stellt. Angesichts von nunmehr 21 autonomen Universitäten in Österreich sieht sich der Österreichische Wissenschaftsrat als Relais und Vertrauen stiftender Mittler, der die Entwicklung des österreichischen Wissenschaftssystems, insbesondere des Universitätssystems, kritisch begleitet und Fehlentwicklungen etwa durch einseitige Profillagen oder strukturelle Mängel aufzeigt und sie in Chancen zu verwandeln sucht.

Stellungnahmen

Seit seiner Einrichtung im Jahr 2003 hat der Österreichische Wissenschaftsrat viele Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen erarbeitet aber auch zu diversen aktuellen Fragen Material gesammelt und veröffentlicht:

  • 2004: vier Stellungnahmen (u. a. zu Haftungsfragen des UG 2002; Vorziehprofessuren als Anreizsystem; Leistungsindikatoren)
  • 2005: sechs Stellungnahmen (u. a. zu Mitteleuropäisches Wissenschaftszentrum Wien; Leistungsvereinbarung)
  • 2006: vier Stellungnahmen (u. a. zu Ausgestaltung des Doktoratsstudiums; Eckpunkte zur österreichischen Wissenschafts- und Forschungsentwicklung; Einrichtung eines European Institute of Technology (EIT))
  • 2007: sechs Stellungnahmen (u. a. zu Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Neuordnung des Universitätszugangs; Exzellenzentwicklung in der österreichischen Wissenschaft)
  • 2008: sechs Stellungnahmen (u. a. zu Erweiterung der Mitverantwortung; Einführung von Zulassungsregelungen in den Master- und Doktoratsstudien; Nationaler Qualifikationsrahmen; Entwicklung eines hochschulpolitischen Planungsrahmens)
  • 2009: (u. a. zu Kunstuniversitäten)

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 119 Universitätsgesetz 2002
  2. [1] Homepage des Wissenschaftsrates
  3. [2] (PDF; 979 kB) Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über die Jahre 2004 und 2005