Zahnbehandlungsphobie

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Klassifikation nach ICD-10
F40.2 Spezifische (isolierte) Phobien
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Die Zahnbehandlungsphobie, auch Dentalphobie, Dentophobie, Oralphobie oder Odontophobie genannt, ist eine spezifische Phobie. Die übersteigerte Angst führt fast immer zu einer jahrelangen Vermeidung zahnärztlicher Behandlungen und wird von der nicht krankhaften Zahnbehandlungsangst unterschieden.

Ursachen

Häufige, aber nicht alleinige Ursache der Zahnbehandlungsphobie sind negative Erfahrungen. Die erlernten Ängste können sich gegen bestimmte Aspekte der Zahnbehandlung richten, zum Beispiel eine Spritzenangst.[1]

Prävalenz

Groß angelegte Studien über die Häufigkeit der auch sozialmedizinisch bedeutsamen Störung fehlen. Schätzungen zufolge sollen etwa fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung westlicher Staaten betroffen sein. Zum Verhältnis von „spezifischer Phobie“ und „einfacher Angst“ wird in einer Studie 2002 über 70 aufeinanderfolgende Patienten am Center for Odontophobia der Universität Bergen in Norwegen berichtetet, von denen 33 (47 %) die Diagnosekriterien für eine Odontophobie erfüllten, 24 (33 %) nur schwerwiegende Ängste aufwiesen, während der Rest Mehrfachdiagnosen nach DSM-IV erhielt.[2]

Vorbeugung und Therapie

Phobie als Behandlungserschwernis lässt schon bei der Praxiseinrichtung Wert auf eine entsprechende, angstmindernde Atmosphäre legen. Für die Diagnostik der Angst gibt es standardisierte Fragebögen, die in Praxen mit diesem Behandlungsschwerpunkt zum Einsatz kommen. Dort werden die Patienten nach einem wissenschaftlichen Therapieplan behandelt. Hierzu gehören Beruhigungsmittel, eine Anästhesie bzw. bei entsprechender Befähigung/Ausbildung auch hypnotische Verfahren, ebenso ein spezielles Anti-Angst-Training zur Behandlung der Phobie. Letztendlich kann die Angst im Sinne einer psychische Erkrankung nur durch Psychotherapie gebessert oder im Idealfall geheilt werden. Durch eine Behandlung in Vollnarkose kann eine Phobie nicht geheilt werden. Mit einer Behandlung unter Vollnarkose ist eine Sanierung aller Zähne oft nicht möglich, da beispielsweise parodontal geschädigte Zähne oder Wurzelkanalbehandlungen in mehreren Sitzungen therapiert werden müssen, was mehrere Vollnarkosen nötig machen würde. Eine spezielle Schulung der Zahnärzte in der Behandlung phobischer Patienten führen die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) oder das Institut für psychosomatische Zahnmedizin durch.

Kostenübernahme

Die Zahnbehandlungsphobie ist als psychische Krankheit anerkennt (ICD-10 GM 2006 F40.2),deshalb übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem zur Kassenversorgung zugelassenen Psychotherapeuten oder Vertragsarzt mit entsprechender Zusatzausbildung. Ein Zahnarzt darf nur bei gleichzeitiger Approbation als entsprechend ausgebildeter Arzt psychotherapeutischen Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen.

Literatur

  • Hans-Christian Kossak, Gisela Zehner: Hypnose beim Kinder-Zahnarzt. Verhaltensführung und Kommunikation. Mit 14 Tabellen (mit Online-Video). Springer, Berlin 2011, ISBN 978-3-642-17737-8.
  • Dominik Groß, Karin Groß: Der Umgang mit zahnärztlichen Angstpatienten aus ethischer Sicht. ZWR – Das Deutsche Zahnärzteblatt 121/6 (2012), S. 202–209

Weblinks

Quellen

  1. Wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK (PDF; 235 kB)
  2. G. Kvale, M. Raadal, M. Vika, B. H. Johnsen, E. Skaret, H. Vatnelid, I. Oiama: Treatment of dental anxiety disorders. Outcome related to DSM-IV diagnoses. In: European journal of oral sciences. Band 110, Nummer 2, April 2002, S. 69–74, ISSN 0909-8836. PMID 12013565.